Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig Miriam Meßling zur neuen Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Die promovierte Juristin tritt im Ersten Senat die Nachfolge von Gabriele Britz an. Meßling ist seit Januar 2022 Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts und stand dort zuletzt dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat und dem für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen 11. Senat vor.
Juristinnenbund begrüßt paritätische Besetzung
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßte am Freitag die Wahl Meßlings. "Es ist erfreulich, dass die Zeit der Parität am BVerfG nicht schon nach weniger als drei Jahren wieder Geschichte ist", sagte Maria Wersig, Präsidentin des djb. Mit der Wahl von Meßling bleibe es bei der auch vom djb geforderten paritätischen Besetzung des BVerfG. Nun werde es Ende des Jahres 2023 an CDU/CSU sein, auch bei den Nachfolgeentscheidungen für Sibylle Kessal-Wulf und Peter Müller im Zweiten Senat die Parität am BVerfG zu wahren, betonte Wersig. Der djb engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Initiative "Frauen in die Roten Roben" für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten.
Bereits zuvor als wissenschaftliche Mitarbeiterin am BVerfG tätig
Meßling wurde 1973 in Wuppertal geboren und studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Münster. Sie promovierte zu einem rechtsvergleichenden Thema an den Universitäten Münster und Turin. Von 2002 bis 2005 war Meßling bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin am BVerfG tätig. In dieser Zeit trat sie im Sommer 2004 in die baden-württembergische Justiz ein. Nach Stationen an den Sozialgerichten Karlsruhe und Freiburg und einer Abordnung von März 2009 bis Februar 2011 an das Bundessozialgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin, wurde sie im Herbst 2012 zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Von Juli 2012 bis März 2013 war sie als Berichterstatterin an den Dienstrechtssenat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg abgeordnet. Ab April 2013 leitete sie im baden-württembergischen Ministerium der Justiz und für Europa ein Referat mit Zuständigkeiten unter anderem für Personalangelegenheiten des höheren Dienstes der Fachgerichtsbarkeiten sowie für das Recht des öffentlichen Dienstes.
Seit 2022 Vizepräsidentin des BSG
Seit Herbst 2016 ist Meßling Richterin am BSG. Sie war zunächst dem für die Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 7./8. Senat, danach dem für das Beitragsrecht zuständigen 12. Senat und dann dem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zugewiesen. Seit August 2018 war sie als Präsidialreferentin in die Verwaltung des Gerichts eingebunden. Mit Wirkung zum 01.09.2021 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin ernannt. Am 17.01.2022 wurde Meßling Vizepräsidentin des BSG. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen – insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Sozialhilferechts, des Rechts der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und zu den Besonderheiten der Corona-Gesetzgebung. Meßling ist verheiratet und hat zwei Kinder.