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Wahlrechtsreform: Absenkung der 5%-Hürde als Kompromiss?

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mrz 28, 2023
Im Streit um die Re­form des Wahl­rechts kommt aus der SPD-Frak­ti­on ein Kom­pro­miss­vor­schlag. Der Ab­ge­ord­ne­te Axel Schä­fer sprach sich dafür aus, die 5%-Hürde auf 4% zu sen­ken, um ne­ga­ti­ve Fol­gen der Ampel-Pläne vor allem für CSU und Linke zu kom­pen­sie­ren. Für eine sol­che Ab­sen­kung hatte sich auch die Linke aus­ge­spro­chen. CSU-Chef Mar­kus Söder hatte einer Ab­sen­kung hin­ge­gen eine Ab­sa­ge er­teilt.

Streitpunkt: Geplanter Wegfall der Grundmandatsklausel

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine Wahlrechtsreform beschlossen, um den auf 736 Abgeordnete aufgeblähten Bundestag dauerhaft auf 630 Abgeordnete zu verkleinern. Teil der Neuerungen ist der Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter 5% lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei, die nur 4,9% der Zweitstimmen erreicht hatte. Die CSU kam für sich gesehen 2021 auf 5,2%, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern. CSU und CDU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft.

Als Reaktion auf Kritik Absenkung der 5%-Hürde angeregt

Schäfer regt in einer zweiseitigen Stellungnahme eine Absenkung der Hürde auf 4% an, wie zuerst die "Süddeutsche Zeitung" am Samstag berichtete. Das Papier liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor. Der 70-Jährige sitzt seit 2002 im Bundestag. Von 2010 bis 2017 war er stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Schäfer schreibt, mit der Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages sei der Ampel-Koalition zwar "ein wichtiger parlamentarischer Erfolg gelungen". Der geplante Wegfall der Grundmandatsklausel habe allerdings "aus allen Richtungen zu erheblicher Kritik geführt, die wir ernst- und aufnehmen müssen".

Veränderter Parteienlandschaft gesetzlich Rechnung zu tragen

Es bestehe jetzt "ein erhebliches Potenzial für Fake News und Legendenbildung sowie vermeidbare Auseinandersetzungen", so Schäfer. Dem sollte die Ampelkoalition "sowohl widerstehen als auch eine weitere Reform des Wahlrechts in Angriff nehmen und konkret über eine Absenkung der Sperrklausel auf 4% beraten". Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten "sehen das Wahlrecht nicht als Kampfinstrument gegen bestimmte Parteien". Die SPD müsse deshalb jetzt der "veränderten Parteienlandschaft auch gesetzlich Rechnung tragen und entsprechende Initiativen ergreifen". Schäfer verwies auch auf die Lage in der Europäischen Union:  "In acht EU-Staaten gibt es Sperrklauseln unterhalb von 5% und beim Europäischen Parlament genügen weniger als 1%, um einen Sitz zu erringen.

Söder und Merz lehnen Kompromissvorschlag ab

CSU-Chef Söder lehnt eine Senkung der 5%-Hürde hingegen ab, wie er der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag) sagte. "Die Ampel muss dieses Wahlrecht ganz zurücknehmen, Korrekturen reichen nicht", betonte er. "Um sich ihre Mehrheit zu sichern, hat sie zwei von drei Oppositionsparteien in ihren Grundfesten benachteiligt. Die Ampel hat sich an der politischen Kultur versündigt", kritisierte der bayerische Ministerpräsident. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz wies zudem den Vorschlag aus der Koalition zurück, die Wahlrechtsreform nachzubessern und Listenverbindungen von CDU und CSU zu ermöglichen. "Wir empfinden es als geradezu übergriffig, dass die Koalition per Wahlgesetz jetzt darüber entscheiden will, wie sich CDU und CSU bei Bundestagswahlen aufzustellen haben. Der Vorschlag einer Listenverbindung ist unbrauchbar zur Lösung des von der Ampel selbst herbeigeführten Problems", sagte der Unionsfraktionschef der "Welt am Sonntag". "CDU und CSU sind zwei befreundete, aber auch voneinander unabhängige Parteien, die sich entschlossen haben, in räumlich unterschiedlichen Wahlgebieten zu kandidieren und nicht zu konkurrieren. Das wird so bleiben, egal, was andere politische Parteien davon halten", erklärte Merz.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Grzeszick, Gleichheit der Wahl und Wahlrechtssystem, NVwZ 2023, 286

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