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NVwZ Nachrichten

Neue Spitzengespräche über Wahlrecht erfolglos

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mrz 15, 2023
Im Streit um eine Re­form des Wahl­rechts zwi­schen Ampel-Ko­ali­ti­on und Op­po­si­ti­on sind Kom­pro­miss­ver­hand­lun­gen bis­lang er­folg­los ge­blie­ben. SPD-Frak­ti­ons­chef Rolf Mützenich sei auf den Uni­ons­frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Fried­rich Merz (CDU) zu­ge­gan­gen, ein Ge­spräch am Mon­tag­nach­mit­tag sei aber er­folg­los ge­blie­ben, er­klär­te heute der Par­la­men­ta­ri­sche Ge­schäfts­füh­rer der CDU/CSU-Ab­ge­ord­ne­ten im Bun­des­tag, Thors­ten Frei (CDU).

Nachdenken über Normenkontrollklage erst nach der Bundestagsentscheidung

Auch ein Gespräch der Fraktionsvorsitzenden der Ampel mit Union und Linken am Abend habe keine Änderungen an den Reformvorschlägen gebracht. Die Ampel-Vertreter seien nie bereit gewesen, grundlegend über ihr Modell zu sprechen und über einen dritten Weg zu reden, kritisierte Frei. Sie seien nur bereit gewesen, auf der Grundlage ihres Modells zu verhandeln. Der für die Union wesentliche Punkt, dass es bei den Plänen der Ampel eine Reihe von nicht zugeteilten Wahlkreisen geben würde und hoch umkämpfte Wahlkreise nicht direkt im Bundestag vertreten wären, sei Grund genug, das Modell abzulehnen. Die Unionsfraktion werde sich erst nach der Bundestagsentscheidung mit der Frage einer abstrakten Normenkontrollklage in Karlsruhe befassen, sagte Frei. Ein Viertel der Bundestagsabgeordneten oder eine Landesregierung könnten eine solche Klage veranlassen. Dies setze ein gültiges Gesetz voraus. Dass es eine Klage geben werde, halte er aber für sehr wahrscheinlich, sagte Frei mit Blick auf die CSU und die von ihr geführte bayerische Landesregierung.

CSU von Neuregelung besonders tangiert

Die Ampel-Pläne sehen eine Verkleinerung des Bundestags von 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete nach der nächsten Wahl 2025 vor. Neben den Überhang- und Ausgleichsmandaten wird die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen, nach der Parteien auch dann in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten. Sie müssen dafür mindestens drei Direktmandate über die Erststimmen gewinnen. Besonders die CSU wäre von der Neuregelung stark betroffen. Traditionell gewinnt die bayerische Partei fast alle Direktmandate im Freistaat, auf Bundesebene erreicht sie aber nur einstellige Prozentanteile. CSU-Chef Markus Söder hat Widerstand angekündigt, notfalls will auch er nach Karlsruhe gehen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Grzeszick: Gleichheit der Wahl und Wahlrechtssystem, NVwZ 2023, 286
  • Boehl: Zu viele Abgeordnete im Bundestag?, ZRP 2017, 197

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