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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mrz 09, 2023
Das Bundesverwaltungsgericht bekommt einen zusätzlichen Senat, der insbesondere für Klagen gegen Ausbauvorhaben im Energiebereich wie LNG-Terminals, Stromleitungen oder Windkraftanlagen zuständig ist. Hintergrund ist laut Gerichtspräsident Andreas Korbmacher die angestrebte Beschleunigung bei den Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland. Insgesamt seien beim Gericht 2022 weniger Verfahren eingegangen als im Vorjahr.
Grund für die rückläufigen Zahlen nicht ersichtlich
Derzeit arbeiten am obersten deutschen Verwaltungsgericht 57 Richterinnen und Richter in zehn allgemeinen Senaten sowie zwei Wehrdienstsenaten. Laut Korbmacher geht die Zahl der eingehenden Fälle am BVerwG zurück. Voriges Jahr sei sie mit 980 erstmals unter 1.000 gefallen, eine Abnahme von 9,6% gegenüber 2021. Ein konkreter Grund sei dafür nicht auszumachen, sagte der Gerichtspräsident.
Auch weniger Erledigungen, Dauer von Revisionen und Beschwerden etwa gleich
Wie aus dem aktuell veröffentlichten Bericht zur Geschäftslage des BVerwG hervorgeht, ist die Zahl der Erledigungen 2022 um 7,9% auf 975 (Vorjahr: 1.059) gesunken. Damit seien Ende 2022 nahezu gleich viele Verfahren (589) anhängig gewesen wie Ende 2021 (584). Die Dauer der Revisionsverfahren ist laut dem Bericht nahezu gleichgeblieben: Sie liegt zwischen 12 und 14 Monaten. Beschwerdeverfahren hätten dagegen etwas kürzer gedauert, nämlich nur vier Monate, und nicht sechs, wie in 2021.
Weniger Klagen in Bezug auf Infrastrukturvorhaben
In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das BVerwG in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, seien im Jahr 2022 nur 23 und damit weniger Klagen als im Vorjahr (37) eingegangen. Die durchschnittliche Dauer der dem BVerwG erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte habe – wie im Vorjahr – rund ein Jahr betragen.
Weiterführende LinksAus dem Nachrichtenarchiv- Bundestag billigt raschere Gerichtsverfahren bei Infrastrukturprojekten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.02.2023, becklink 2026112
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