Um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Straßen und Parks finanziell zu entlasten, hat der Bundestag eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen. Hersteller bestimmter Getränkebecher, Essensverpackungen oder Zigaretten müssen künftig in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich so an den Kosten für die Müllbeseitigung beteiligen. Auch Feuerwerkskörper wurden in die Regelung einbezogen.
Städten geht die Regelung nicht weit genug
Jährlich sollen so insgesamt 400 Millionen Euro in die Kassen der Kommunen fließen. Die Städte und Gemeinden in Deutschland zahlen eigenen Angaben zufolge jedes Jahr Hunderte Millionen Euro, um Einwegplastik aus dem Stadtbild zu entfernen und öffentliche Abfallbehälter zu leeren. Dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) geht die Regelung deshalb nicht weit genug. "Zukünftig sollten auch Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung von kommunalen Reinigungsleistungen aufgenommen werden", sagte VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. Der Deutsche Städtetag forderte ebenfalls eine Ausweitung. "Ob der Einwegmüll aus Plastik, Pappe oder Aluminium ist, macht für den Aufwand und die Kosten bei der Reinigung keinen Unterschied", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Wirtschaft fürchtet unnötige Belastungen
Die Wirtschaft fürchtet dagegen unnötige Belastungen. Die Politik müsse "jetzt zeigen, dass es bei der tatsächlichen Ausgestaltung für die betroffenen Branchen kosteneffizient und fair zugeht, ohne dass es zu unnötigen Belastungen kommt", sagte die für das Thema Nachhaltigkeit zuständige Geschäftsführerin des Handelsverbandes Deutschland, Antje Gerstein, der Deutschen Presse-Agentur. "Als Wirtschaft haben wir uns klar für ein privatrechtliches Modell ausgesprochen." Die Politik habe bedauerlicherweise ein anderes Modell gewählt.
Grüne: Gesetz ist erst der erste Schritt
Für den umweltpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Jan-Niclas Gesenhues, handelt es sich bei dem Gesetz nur um einen ersten Schritt. Bei der abschließenden Debatte im Bundestag äußerte er die Hoffnung, dass "viele weitere Schritte folgen werden, um eine echte Kreislaufwirtschaft umzusetzen". Neben den Grünen hatten auch SPD und FDP dem Gesetzentwurf zugestimmt, die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke hatten dagegen gestimmt. Die Plastikabgabe muss noch den Bundesrat passieren.
Weiterführende LinksAus der Datenbank beck-onlinePetersen, Die Produktverantwortung im Kreislaufwirtschaftsrecht, NVwZ 2022, 921 Wüstenberg, Neue Unternehmerpflichten nach der Einwegplastik-Richtlinie, EuZW 2019, 633 Aus dem NachrichtenarchivUmweltausschuss stimmt für Einwegplastikabgabe, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.03.2023, becklink 2026306 Experten fordern Nachbesserung bei Einwegkunststoffabgabe, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.02.2023, becklink 2026099 Hersteller sollen sich an Plastikmüll-Entsorgung beteiligen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.01.2023, becklink 2025861 Hersteller sollen künftig Entsorgung von Plastikmüll mitfinanzieren, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.11.2022, becklink 2025197 Take-Away-Essen und To-Go-Getränke: Künftig auch in Mehrwegbehältern anzubieten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.01.2021, becklink 2018639 |