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NVwZ Nachrichten

Generalanwalt: Reisende können Geld für Corona-Rückholflug zurückbekommen

Von Generalanwalt des EuGH | Mrz 03, 2023
Rei­sen­de, die zu Be­ginn der Co­ro­na-Pan­de­mie mit einem staat­lich or­ga­ni­sier­ten Flug zu­rück in ihr Hei­mat­land ge­bracht wor­den sind, kön­nen laut Ge­ne­ral­an­walt Ni­cho­las Emi­liou unter be­stimm­ten Um­stän­den Geld zu­rück­ver­lan­gen. Dies geht aus des­sen heu­ti­gen Schluss­an­trä­gen im Fall eines Ehe­paa­res aus Ös­ter­reich her­vor, der dem Ge­richts­hof der Eu­ro­päi­schen Union zur Vor­ab­ent­schei­dung vor­ge­legt wurde.

Streit um Corona-Rückholflug

Hintergrund ist der Fall eines Ehepaares aus Österreich, das im März 2020 im Rahmen einer Pauschalreise nach Mauritius geflogen war und dann wegen der coronabedingten Annullierung des gebuchten Rückflugs vom österreichischen Außenministerium zurückgeholt werden musste. Der staatlich organisierte Rückflug wurde dabei von der gleichen Fluggesellschaft und zur gleichen Uhrzeit durchgeführt wie der ursprünglich gebuchte Flug. Für den Flug mussten alle Passagiere 500 Euro Unkostenbeitrag an das Außenministerium zahlen. Das Ehepaar klagte auf Erstattung gegen die Fluggesellschaft.

Generalanwalt: Airline muss Schaden ersetzen

Der Generalanwalt meint, in einem solchen Fall müsse die Airline zum einen den Schaden ersetzen, der dadurch entstanden sei, dass die Passagiere nicht rechtzeitig über die Annullierung des Fluges und ihre Rechte informiert worden seien. Außerdem müsse der volle Preis für das Ticket erstattet werden. Falls es sich wie hier um eine Pauschalreise handelt, könnten die Reisenden nach Ansicht des Generalanwalts auch eine Preisminderung verlangen, weil der Pauschalreisevertrag hier nicht erfüllt wurde (EuGH, Schlussanträge vom 02.03.2023 - C-49/22).

 

Weiterführende Links

Zum Thema im Internet

Den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts in der Rechtssache C-49/22 finden Sie auf den Internetseiten der europäischen Justiz.

Aus der Datenbank beck-online

BezG Schwechat (Österreich), Corona-Rückholflug, BeckRS 2021, 57764

VG Berlin, Ersatz für Auslagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Repatriierungsflügen, BeckRS 2021, 46688

 

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