
Als exklusiven Service für Sie wählt die NVwZ-Redaktion auf ihrer Redaktionskonferenz Entscheidungen aus, denen sie das Prädikat „Entscheidung des Monats“ verleiht. Dabei handelt es sich um Judikate, die – noch vor dem Erscheinen im Heft – besonders hervorgehoben werden sollen, weil der übliche Erscheinungsrhythmus des Hefts weder der Bedeutung der Erkenntnis noch der Dringlichkeit der Publikation gerecht würde. Bis wir eine zitierfähige Fundstelle liefern, stellen wir Ihnen unser Material – kostenlos – zur Verfügung. Die Entscheidung des Monats können Sie durch einen Klick auf das Downloadsymbol als pdf-Dokument aufrufen. Schauen Sie rein!
Schummeln mit Whatsapp – nicht bestanden!
VG Berlin, Urteil vom 6.2.2023 – VG 12 K 52/22
Unsere Entscheidung des Monats März kommt vom VG Berlin: Wer für die Bearbeitung einer Online-Klausur eine Whatsapp-Gruppe bildet und sich darüber während der Bearbeitung munter austauscht, begeht eine grobe Täuschung und bekommt null Punkte. Wie auch im analogen Zeitalter lassen identische Gliederungen, Formulierungen und vor allem die gleichen Rechtschreibfehler darauf schließen, dass die Prüfungsleistung nicht eigenständig erbracht worden ist.
Lesen Sie hier die vollständige Entscheidung: