Gegen die Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Auch innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf wird der Fall Folgen haben.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die beiden Disziplinarverfahren gestartet, war aber für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Innerhalb der Behörde betreffe das Disziplinarverfahren die für die Lehrerin zuständige Person, berichtete zunächst der Spiegel.
Der Fall der Lehrerin gelangte durch einen Rechtsstreit an die Öffentlichkeit: Die Lehrerin hatte sich einmal krankschreiben lassen, dann immer wieder, ohne dass der Dienstherr eingeschritten wäre. Erst nach 15 Jahren ordnete er eine amtsärztliche Untersuchung an.
Dagegen war die Frau vor das VG Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle. Damit scheiterte sie vor dem VG und später auch vor dem OVG Münster (Beschluss vom 12.08.2025 – 6 B 724/25).
Die Frau hat seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Dass das Land nicht früher eingegriffen habe, sei zwar unverständlich, so das OVG, aber für die Entscheidung unerheblich.
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OVG Münster, Untersuchungsanordnung Fehlzeiten, Langjährige Erkrankung, Anlass Verwirkung, Psychiatrische Untersuchung, BeckRS 2025, 20405 (ausführliche Gründe)
VG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2025, BeckRS 2025, 21816 (Vorinstanz)