In Frankfurt a.M. darf am Samstag – wie geplant – die Pro-Palästina-Demo "United4Gaza" stattfinden. Das hat das dortige VG auf einen Eilantrag der Anmelderinnen entschieden und dabei die Stadt abgewatscht.
Das VG erinnert: Damit eine Versammlung verboten werden dürfe, bedürfe es einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit; hierbei müssten Güter von Verfassungsrang tangiert sein. Ein Verbot komme nur als ultima ratio in Betracht, wenn ein Einschreiten gegen einzelne Störer während der Versammlung nicht ausreichen würde.
Dafür indes gebe die polizeiliche Gefahrenprognose nichts her – und zwar nicht einmal ansatzweise, so das Gericht (Beschluss vom 27.08.2025 – 5 L 4151/25.F). Die Verwaltungsrichterinnen und Richter rügen einen Versuch der Stadt, dies in der Verbotsverfügung durch eine strafrechtliche Bewertung zu ersetzen. Staatliche Stellen dürften Meinungen, die durch Art. 5 GG geschützt werden, also den Inhalt einer Veranstaltung, nicht bewerten. Das habe 2024 sinngemäß auch das BVerwG entschieden.
Die Veranstalterinnen der Versammlung unter dem Motto "United4 Gaza - Stoppt den Völkermord jetzt" rechnen mit rund 5.000 Teilnehmenden. Gegen den Beschluss des VG kann noch Beschwerde zum VGH Kassel eingelegt werden.
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BVerwG, Polizeiliche Maßnahmen gegenüber Teilnehmern an einer von Beginn an und sodann durchgehend unfriedlichen Versammlung, NVwZ 2024, 1008 (m. Anm. Dr. Henrik Eibenstein)