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Urteil rechtskräftig: Bremer Imam darf ausgewiesen werden

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Darf ein sa­la­fis­ti­scher Pre­di­ger aus­ge­wie­sen wer­den? Mit die­ser Frage haben sich meh­re­re Ge­rich­te be­fasst - mit un­ter­schied­li­chen Auf­fas­sun­gen. Nun ist das letz­te Wort ge­spro­chen.

Ein salafistischer Hassprediger aus Bremen muss nach jahrelangem juristischen Tauziehen Deutschland verlassen. Das Urteil des Bremer OVG zur Ausweisung ist nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das BVerwG rechtskräftig, wie das Bundesgericht in Leipzig mitteilte.

Nach Angaben der Justiz forderte der Mann als Imam des Islamischen Kulturzentrums in Bremen in Predigten zum bewaffneten Kampf auf und schürte Hass gegen Jüdinnen und Juden. Die Bremer Innenbehörde ordnete 2021 die Ausweisung an, weil er nach ihrer Auffassung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdete.

Gegen diese wie alle folgenden Entscheidungen ging der Imam gerichtlich vor. Das VG sah keine Gefahr für die Öffentlichkeit, seine Äußerungen bewegten sich nach Einschätzung der Richter im Rahmen der Religions- und Meinungsfreiheit. Das vom Innenressort angerufene OVG urteilte dann, die Ausweisung sei gerechtfertigt.

Mehr zum Thema

Aus der Datenbank beck-online

OVG Bremen, 207. Ausweisung eines Imam (§§ 5354 AufenthG; Art. 8 EMRK), DÖV 2025, 362

OVG Berlin-Brandenburg , Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Imam, Islam, Libanon, Moschee, Prediger, Terrorismus, BeckRS 2015, 44781

VGH München, Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse wegen Verbreitung salafistischen Gedankenguts als Imam, BeckRS 2025, 2845

VGH Mannheim, Ausweisung eines Imam, NVwZ-RR 2021, 914

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