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Warten auf Europa: Familien müssen länger auf Entscheidung über Schutzanträge warten

Redaktion beck-aktuell
Sechs Fa­mi­li­en mit Klein­kin­dern müs­sen auf den EuGH war­ten. Ihre An­trä­ge zu "Dub­lin"-Über­stel­lun­gen nach Ita­li­en hat das BVer­wG aus­ge­setzt, bis der EuGH in der Sache "Daraa" ent­schie­den hat.

Mehrere Familien mit Kleinkindern hatten internationalen Schutz in Italien beantragt. In Deutschland stellten sie später erneut Schutzanträge. Die lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen der Zuständigkeit Italiens als unzulässig ab. Mit ihren Klagen gegen die Ablehnung hatten die Antragsteller vor dem VG Schleswig Erfolg. Im Berufungsverfahren hat das OVG Schleswig die Klagen abgewiesen.

Es hat aber die Revision zum BVerwG zugelassen, weil die Beurteilung der allgemeinen überstellungsrelevanten Lage schutzsuchender Familien mit minderjährigen Kindern in Italien von der Beurteilung der Lage schutzberechtiger Familien durch das OVG Rheinland-Pfalz abweiche (§ 78 Abs. 8 AsylG).

Das BVerwG hat die Rechtssache ausgesetzt, bis der EuGH in dem Verfahren "Daraa" (Az. C-458/24) entschieden hat (Beschluss vom 28.08.2025 - 1 C 22.24). Vor dem EuGH geht es um die Rechtsfolgen der fehlenden Aufnahmebereitschaft eines Mitgliedstaats im Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung). Diese Entscheidung sei für das Revisionsverfahren erheblich und müsse deswegen abgewartet werden, so die Leipziger Richterinnen und Richter.

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