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Der neutrale Schweitzer: Ministerpräsident hat designierten CDU-Minister nicht benachteiligt

Redaktion beck-aktuell
SPD-Mi­nis­ter­prä­si­dent Alex­an­der Schweit­zer stellt von drei neuen Bun­des­mi­nis­tern aus sei­nem Bun­des­land nur die zwei aus sei­ner ei­ge­nen Par­tei bei einem Pres­se­ter­min vor, ein CDU-Mann bleibt außen vor. Der Verf­GH Rhein­land-Pfalz soll­te ent­schei­den, ob das das Neu­tra­li­täts­ge­bot ver­letzt.

Welche Ministerien der Bundesregierung durch Politikerinnen und Politiker aus Rheinland-Pfalz geleitet werden, ist mittlerweile allgemein bekannt. Stefanie Hubertz aus der SPD ist Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, ihre Parteikollegin Stefanie Hubig leitet das Justizministerium und Patrick Schnieder aus der CDU ist Verkehrsminister geworden. Doch die Kommunikation um diese Besetzungen sorgte für Ärger.

Im Mai lud SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer zu einem Pressetermin mit Infos "zur neuen Bundesregierung", an dem er zusammen mit seinen Parteikolleginnen Hubig und Hubertz teilnahm. Der designierte CDU-Minister Schnieder war nicht eingeladen. Die drei SPD-ler saßen gemeinsam an einem Tisch, hinter ihnen prangten das Landeswappen und der Schriftzug "Rheinland-Pfalz". Auf dem Instagram-Account "ministerpraesident.rlp" und der Facebook-Seite "Rheinland-Pfalz" wurden anschließend Beiträge zu der Veranstaltung mit dem Titel "Justiz, Verkehr und Bauen: Rheinland-Pfalz spielt eine starke Rolle" veröffentlicht.  Untermalt waren die Postings mit vier Bildern. Eines stallte von der Veranstaltung und zweigte Schweitzer, Hubertz und Hubig. Die anderen drei Bilder waren Portraits der beiden designierten Ministerinnen und des designierten Ministers.

Die CDU fühlte sich ungerecht behandelt und war der Auffassung, der Ministerpräsident habe durch die einseitige Hervorhebung der designierten SPD-Bundesministerinnen unter Inanspruchnahme finanzieller, personeller und sachlicher Mittel der Staatskanzlei das Gebot parteipolitischer Neutralität verletzt.

Parteizugehörigkeit stand nicht im Fokus

Die Organklage der CDU gegen Schweitzer wies der VerfGH RLP zurück – sie sei teilweise unzulässig und im Übrigen "offensichtlich unbegründet" (Beschluss vom 15.08.2025 – VGH O 20/25). Das Begehren der CDU auf Feststellung, dass die Berichterstattung auf Facebook gegen das Demokratieprinzip verstoße, sei bereits unzulässig. Schweitzer sei schon nicht passivlegitimiert, weil er die Facebook-Seite nicht verantworte. Die CDU hätte diesen Antrag gegen die Landesregierung richten müssen, so das Gericht.

Aber auch ein Verstoß gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität sei nicht zu erkennen, so der VerfGH weiter. Grundsätzlich sei die Landesregierung von Rheinland-Pfalz zur Öffentlichkeitsarbeit befugt – dies ergebe sich schon aus dem Informationsinteresse der Bevölkerung. Dabei müssten sich die Prozesse im Rahmen der Neutralität bewegen – was sowohl bei der Pressemitteilung als auch bei der Internet-Berichterstattung der Fall gewesen sei, so das Gericht.

Zwar handele es sich bei der Bildung einer Bundesregierung im Ausgangspunkt um einen Vorgang auf Bundesebene, der mangels unmittelbarer Beteiligung hieran nicht in den klassischen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Landesregierung falle. Jedenfalls aufgrund der absehbar starken personellen Beteiligung von rheinland-pfälzischen Politikerinnen und Politikern an der künftigen Bundesregierung habe jedoch ein Informationsinteresse der rheinland-pfälzischen Öffentlichkeit bestanden, weshalb der Ministerpräsident die Veranstaltung habe durchführen dürfen.

Dass CDU-Mann Schnieder dabei gefehlt habe, führe auch nicht zu einem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Bezugspunkt des Pressestatements sei nicht die Zugehörigkeit zu einer Partei gewesen, sondern die Nominierung der jeweiligen Ämter. Da die Veranstaltung eben nicht auf die Parteizugehörigkeit zugeschnitten war, könne die Nichtteilnahme von Schnieder auch nicht den Grundsatz der Chancengleichheit von politischen Parteien berühren, so der VerfGH.

Keine Einwände gegen Social-Media-Posts

Auch die Social-Media-Posts verstoßen nach Auffassung des VerfGH nicht gegen das Neutralitätsgebot. Schweitzer habe mit der in Streit stehenden Äußerung weder zugunsten noch zulasten einer politischen Partei in den Wettstreit der politischen Meinungen eingewirkt. Vielmehr habe er darüber informiert, welche Personen mit einem spezifischen Bezug zu Rheinland-Pfalz voraussichtlich in die neue Bundesregierung eintreten würden.

Zum Gegenstand des Social-Media-Beitrags habe er damit – wie schon mit dem Pressestatement als solchem – die (künftigen) Amtspersonen und nicht die dahinterstehenden Parteipolitikerinnen beziehungsweise -politiker gemacht. Deren parteipolitische Zugehörigkeit werde nicht erwähnt. Auch eine verdeckte parteipolitische Werbung oder Herabsetzung enthalte der Beitrag nicht. Vor diesem Hintergrund habe es einer den Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien wahrenden gleichgewichtigen Repräsentation der in dem Social-Media-Beitrag erwähnten Personen nicht bedurft.

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