Selbstfahrende Autos sind keine Seltenheit mehr. Der Fahrer sitzt im Auto und kann stets entscheiden, selbst zu steuern. Jetzt aber hat die Bundesregierung rechtliche Vorgaben geschaffen, die es ermöglichen, Autos auch von außerhalb des Fahrzeugs fernzusteuern.
Möglich macht das die Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV). Fernlenken, auch Teleoperation genannt, bedeutet dabei, dass eine Person ein Fahrzeug steuert, während sie sich außerhalb des Fahrzeugs an einem Leitstand befindet.
Christian Hirte, Parlamentarischer Sekretär im Verkehrsministerium sagte dazu, man habe nun einen klaren Rechtsrahmen für Teleoperation geschaffen. Man ermögliche in einer fünfjährigen Testphase "Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren". Die Verordnung ermögliche neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung.
Vor allem im Hinblick auf Carsharing erhofft sich das Verkehrsministerium Innovationen durch die Regelung. Fahrzeuge könnten effizienter genutzt werden, indem sie nach der Nutzung ferngesteuert zur nächsten Kundin oder zum nächsten Kunden fahren. Ebenso denkbar sei der Einsatz ferngelenkter Taxis, die flexibel und bedarfsgerecht unterwegs sind – ganz ohne Fahrpersonal an Bord, heißt es aus dem Ministerium. Im Nahverkehr ergäben sich ebenfalls neue Möglichkeiten und im Bereich der Logistik und des Gütertransports könne effizienter gearbeitet werden. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.