chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Ferngelenkte Fahrzeuge können bald rechtssicher am Straßenverkehr teilnehmen

Redaktion beck-aktuell
Selbst­fah­ren­de Autos sind keine Sel­ten­heit mehr. Der Fah­rer sitzt im Auto und kann stets ent­schei­den, selbst zu steu­ern. Jetzt aber hat die Bun­des­re­gie­rung recht­li­che Vor­ga­ben ge­schaf­fen, die es er­mög­li­chen, Autos auch von au­ßer­halb des Fahr­zeugs fern­zu­steu­ern.

Möglich macht das die Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV). Fernlenken, auch Teleoperation genannt, bedeutet dabei, dass eine Person ein Fahrzeug steuert, während sie sich außerhalb des Fahrzeugs an einem Leitstand befindet.

Christian Hirte, Parlamentarischer Sekretär im Verkehrsministerium sagte dazu, man habe nun einen klaren Rechtsrahmen für Teleoperation geschaffen. Man ermögliche in einer fünfjährigen Testphase "Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren". Die Verordnung ermögliche neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung.

Vor allem im Hinblick auf Carsharing erhofft sich das Verkehrsministerium Innovationen durch die Regelung. Fahrzeuge könnten effizienter genutzt werden, indem sie nach der Nutzung ferngesteuert zur nächsten Kundin oder zum nächsten Kunden fahren. Ebenso denkbar sei der Einsatz ferngelenkter Taxis, die flexibel und bedarfsgerecht unterwegs sind – ganz ohne Fahrpersonal an Bord, heißt es aus dem Ministerium. Im Nahverkehr ergäben sich ebenfalls neue Möglichkeiten und im Bereich der Logistik und des Gütertransports könne effizienter gearbeitet werden. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü