Die gesetzlichen Regeln, die in Bayern den Einsatz der Polizei-Software "VeRA" auf Basis des Programms "Gotham" der US-Firma Palantir ermöglichen, sollen bald das BVerfG beschäftigen. Der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) teilte mit, mit weiteren Beteiligten eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Programms eingelegt zu haben. Die massenhafte Auswertung von Daten verletze unter anderem das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen, und das Fernmeldegeheimnis, argumentieren die Beschwerdeführer. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.
Das BVerfG hatte schon Anfang 2023 in einem Urteil Leitplanken für den Einsatz solcher Analyse-Programme gesetzt - damals nach Beschwerden gegen die gesetzlichen Regeln dafür in Hessen und Hamburg. Bayerns Polizei arbeitete zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der Software - seit knapp einem Jahr aber schon. Um den Einsatz zu ermöglichen, beschloss der Landtag im Sommer 2024 eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Gegen dessen Regelungen richtet sich nun die Verfassungsbeschwerde.
Die GFF kritisierte, der Freistaat halte sich nicht an die vom Verfassungsgericht formulierten Regeln. Es fehle an wirksamen Kontrollen beim Einsatz, auch ein Schutz vor Fehlern der Software sei nicht gewährleistet.
Zugriff auf Millionen Daten - nicht nur von Verdächtigen
Mit der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) können bayerische Ermittler Millionen Daten aus verschiedenen Quellen auswerten und verknüpfen, die teils in unterschiedlichen Formaten abgespeichert sind. Das Programm hat nur Zugriff auf Informationen, die Bayerns Polizei ohnehin schon gesammelt hat.
Viele Menschen, von denen dort Daten erfasst sind, sind aber keine Verdächtigen - sondern Zeugen, Opfer oder Auskunftspersonen. "Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten", kritisierte die Verfahrenskoordinatorin der GFF, die Juristin Franziska Görlitz.
Polizei sieht "ideales Werkzeug" zur Abwehr von Gefahren
Laut bayerischem Landeskriminalamt wird die Software nur bei Fällen schwerer und schwerster Kriminalität eingesetzt - und nur um mögliche Straftaten zu verhindern. Beispiele sind Terroranschläge, organisierter Drogenhandel, bandenmäßiger Telefonbetrug, Sexualdelikte und Kinderpornografie.
Auch andere Bundesländer hatten sich zuletzt mit dem Einsatz des Programms beschäftigt. CDU und CSU hatten es auch auf Bundesebene gefordert, waren damit aber im Bundestag gescheitert - damals noch in der Opposition.