Sie befürchten eine Mangelernährung ihrer Tochter, weil die Schulkantine überwiegend vegetarisches oder veganes Essen anbietet. Mit ihrem Eilantrag auf täglich Fleisch oder Fisch ist ein Elternpaar jetzt gescheitert.
Das VG Freiburg hielt das Begehren schon nicht für eilbedürftig. Schließlich könnten die Eltern den von ihnen befürchteten drohenden Mangelerscheinungen selbst entgegenwirken. Sie könnten ihrer Tochter ein Mittagessen mit in die Schule geben oder am Abend zu Hause selbst für eine fisch- oder fleischhaltige Kost sorgen.
Die Eltern hatten den Eilantrag auch mit einer Nahrungsmittelunverträglichkeit ihrer Tochter begründet. Auch hierzu merkte das Gericht an, dass es ihnen freistehe, ihrem Kind vorbereitetes Essen mitzugeben. Auch könne bei Nahrungsmittelunverträglichkeit ein individuelles Angebot unterbreitet werden.
Die Freiburger Richterinnen und Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Schule ein gewisser Gestaltungsspielraum dabei zukomme, wie sie das Mittagessen ausgestaltet (Beschluss vom 16.05.2025 – 2 K 1477/25). Die Schule im Raum Konstanz hatte nur einmal in der Woche Fleisch oder Fisch angeboten; an drei Tagen war das Schulessen vegetarisch oder vegan. An einem Tag gab es gar kein Mittagessen in der Schule.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Eltern können Beschwerde zum VGH Mannheim einlegen.