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Verschlusssache: Cicero und Nius veröffentlichen AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes

Redaktion beck-aktuell
Erst­mals ist das kom­plet­te Gut­ach­ten, mit dem der der Ver­fas­sungs­schutz die AfD als ge­si­chert rechts­ex­tre­mis­tisch ein­ge­stuft hat, öf­fent­lich ein­seh­bar. Die mehr als 1.100 Sei­ten sind als Ver­schluss­sa­che nur für den Dienst­ge­brauch ge­kenn­zeich­net.

Das konservative Magazin Cicero und das rechte Portal von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt, Nius, haben das vollständige, über 1.100 Seiten umfassende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zur AfD veröffentlicht. Das Dokument ist als "Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch" eingestuft, dem niedrigsten Geheimnisschutzgrad für Verschlusssachen. Diese Einstufung erfolgt nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.

Cicero begründet den Schritt mit dem öffentlichen Interesse an Transparenz: Demokratie könne ohne eine kritische Öffentlichkeit nicht funktionieren. Auch Nius betont die Bedeutung einer offenen inhaltlichen Auseinandersetzung. Im Interview mit beck-aktuell betonte zuletzt auch der Staatsrechtler Josef Franz Lindner, es bestehe ein rechtsstaatlich begründetes Interesse an einer Veröffentlichung – nicht zuletzt, weil die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" erheblich in den politischen Wettbewerb eingreife. Lindner sprach sich allerdings ausdrücklich für eine anonymisierte oder auszugsweise Veröffentlichung aus. 

"Reine Zitatensammlung"?

Nius behauptet, das Gutachten sei eine "reine Zitatensammlung" und verweist darauf, dass keine geheimdienstlichen Quellen wie V-Leute verwendet worden seien. Auch der Verfassungsschutz selbst gebe laut Nius an, lediglich öffentlich zugängliche Aussagen aus Reden, Publikationen und sozialen Netzwerken herangezogen zu haben. Auf parlamentarische Aussagen sei aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet worden, so Nius unter Berufung auf die Behörde. 

Andere Medien gehen bislang zurückhaltender vor: Der Spiegel, dessen Redaktion das Gutachten ebenfalls seit längerem vorlag, veröffentlichte bislang nur Zusammenfassungen und Auszüge. Die Transparenzplattform FragDenStaat hat nur 17 Seiten des Gutachtens veröffentlicht, aus Sicht des Portals handelt es sich dabei um "besonders relevante Aussagen des AfD-Bundesverbands bzw. -vorstands."

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Aus der Datenbank beck-online

Leidinger, Informationsinteresse der Öffentlichkeit versus staatliches Geheimhaltungsinteresse im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren und vor Gericht, NVwZ 2019, 270

Thönnes, Der Hinweis auf den geheimen Rechtsbruch, NVwZ 2023, 1047

BVerwG, Zugang zu Informationen des Bundessicherheitsrates – Geheimhaltung und Verschlusssachen, NVwZ 2022, 1904

Huber, Die AfD – Facetten aktueller Rechtsprechung, NVwZ 2024, 119

 

 

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