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Höcke und Urban legen Gutachten gegen Beobachtung vor

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der Rechts­streit zwi­schen dem Ver­fas­sungs­schutz und der AfD über deren Ein­stu­fung dürf­te dau­ern. Par­tei-Rechts­au­ßen Höcke schal­tet sich mit einem Gut­ach­ten ein.

Die AfD-Chefs von Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban, schalten sich mit einem Gutachten in den Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz über die Einstufung und Beobachtung ihrer Partei ein. Konkret bezieht sich das Gutachten zwar auf den Umgang des Verfassungsschutzes mit AfD-Abgeordneten in Thüringen und Sachsen. Höcke sieht darin aber auch einen Beitrag für die Gesamtpartei im juristischen Dauerstreit mit dem Inlandsgeheimdienst.

Das Papier des Staatsrechtlers Michael Elicker kommt zu dem Schluss, dass "alle die Mandatsausübung beeinträchtigenden Maßnahmen u.a. des Verfassungsschutzes untersagt sind". Argumentiert wird mit der sogenannten Indemnität für Abgeordnete in den Landesverfassungen von Thüringen und Sachsen.

Dort heißt es, Abgeordnete dürften zu keiner Zeit wegen Abstimmungen oder Äußerungen in Ausübung ihres Mandates gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden. Dies gelte nicht für verleumderische Beleidigungen. Dem AfD-Gutachten zufolge schließt die Regelung in Verbindung mit früherer Rechtsprechung des BVerfG auch eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz aus.

AfD-Landeschefs und Bundesvorstand beraten am Abend

Höcke sagte bei der Vorstellung des Papiers in Berlin: "Ich gehe davon aus, dass die Bundesebene dieses Gutachten in ihren Rechtskampf integrieren wird." Nach seinen und Urbans Angaben beraten der AfD-Bundesvorstand und die AfD-Landeschefs am Abend in Berlin über das weitere Vorgehen im Rechtsstreit mit dem Bundesverfassungsschutz.

Dieser hatte die Bundes-AfD Anfang des Monats als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen setzt sie sich juristisch zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen VG Köln über einen entsprechenden Eilantrag der Partei hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung wieder auf Eis gelegt. Die AfD wird zunächst weiter nur als sogenannter Verdachtsfall geführt und entsprechend weiter beobachtet. In Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben die Verfassungsschutzbehörden die jeweiligen AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachten diese.

Höcke sprach von "Gesinnungsschnüffelei des Verfassungsschutzes" bei Oppositionsparteien, "die völlig friedlich unterwegs sind", Urban von einer Beeinträchtigung der freien Meinungsbildung und von Stigmatisierung. Die Zustimmungswerte für die AfD könnten ohne diese deutlich größer sein, sagte er.

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Aus der Datenbank beck-online

Boehme-Neßler, Beobachtung der AfD – Scheitern am Paradox der wehrhaften Demokratie, NVwZ-Beilage 2024, 89

Huber, Die AfD – Facetten aktueller Rechtsprechung, NVwZ 2024, 119

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