chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Union und SPD wollen Wahlrecht wieder ändern

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Das Wahl­recht für den Bun­des­tag bleibt eine Dau­er­bau­stel­le. Union und SPD wol­len jetzt die Re­form der Ampel von 2023 er­neut re­for­mie­ren.

Die erst 2023 von den Ampel-Fraktionen beschlossene Wahlrechtsreform soll teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag, eine Wahlrechtskommission einzusetzen, die eine Reform prüfen soll.

Sie solle noch in diesem Jahr Vorschläge unterbreiten, "wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann", heißt es im Koalitionsvertrag.

Senkung des Wahlalters und Repräsentanz von Frauen

Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren solle dann unverzüglich eingeleitet werden. Geprüft werden soll auch, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob sich das Wahlalter auf 16 Jahre senken lässt.

Durch die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition war die Größe des Bundestages auf 630 Mandate gedeckelt worden. Bei der Bundestagswahl 2021 waren noch 735 Abgeordnete in das Parlament eingezogen.

Wegen des Wegfalls von Überhang- und Ausgleichsmandaten hatten 23 Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen hatten, trotzdem kein Mandat bekommen. Davon profitierten allerdings in fast allen Fällen Listenkandidatinnen und -kandidaten derselben Parteien, die sonst nicht in den Bundestag eingezogen wären.

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü