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NRW-Justizaffäre: Hat das Justizministerium Schriftsätze vorenthalten?

Redaktion beck-aktuell (ergänzt durch Material der dpa)
Be­reits seit Mitte 2021 ist die Prä­si­den­ten­stel­le am OVG Müns­ter va­kant. Ob Vet­tern- und Par­tei­buch­wirt­schaft bei den Be­set­zungsversuchen eine Rolle ge­spielt hat, prüft ak­tu­ell ein Un­ter­su­chungs­aus­schuss. Nun sieht sich die Op­po­si­ti­on in Ma­ni­pu­la­ti­ons­vor­wür­fen be­stä­tigt.

Nachdem der Grünen-Justizminister in Nordrhein-Westfalen, Benjamin Limbach, eine Duz-Bekannte für den lange vakanten Posten der Präsidentin des OVG Münster vorgeschlagen hatte, hagelte es Kritik und Klagen von Mitbewerbern. Nun ist ein Untersuchungsausschuss mit der Sache befasst. Die Opposition aus SPD und FDP ist sich sicher: Das Justizministerium hat die Wahl manipuliert. Es soll dem OVG wichtige Schriftsätze vorenthalten haben.

Über das interne Bewerbungsverfahren im NRW-Justizministerium wurden Akten geführt. Eine Bewerberin schaffte es dabei vom letzten Platz der Bewerberliste bis nach ganz vorne. Ausgerechnet diese Verbesserung sei aber nicht dokumentiert – jedenfalls nicht in den Unterlagen, die das Justizministerium dem OVG zur Verfügung gestellt habe. Das prüfte derweil eine Konkurrentenklage – sozusagen in eigener Sache.

Im Untersuchungsausschuss sei nun aufgefallen, dass die Weitergabe von Schriftsätzen an das OVG selektiv erfolgt sei. "Das Justizministerium hat versucht, den Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht zu manipulieren", sagte Katja Lüders, die für die SPD im Ausschuss sitzt. Manche Schriftstücke seien mit dem Kürzel "zdA" (zu den Akten) versehen, andere mit "adA" (außerhalb der Akten). Letztere seien nicht an das OVG weitergegeben worden. In einem Schreiben habe das OVG diese Schriftsätze dann vom Untersuchungsausschuss nachgefordert, bevor das Verfahren schließlich gestoppt wurde. Das Justizministerium kündigte eine Stellungnahme an.

Obleute der SPD und der FDP sehen Auffälligkeiten

Auffällig sei auch, dass Limbach an dem Tag, an dem die zuständige Referatsleiterin ihm mitgeteilt hatte, dass sie die Bewerberin nicht vorn sehe, gegenüber einem Mitbewerber wenige Stunden später von einem Vorsprung der Bewerberin gesprochen hatte, sagte Werner Pfeil, der für die FDP im Ausschuss sitzt. "Und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder Bewerbung noch Beurteilung vorlagen."

Wie selektiv die Weitergabe der Schriftsätze sei, sehe man in diesem Fall: Die Tatsache, dass die Referatsleiterin die nachträgliche Bewerbung der Juristin für rechtlich zulässig hielt, sei weitergegeben worden, die Einschätzung, dass sie gegen die Mitbewerber keine Chance habe, sei nicht weitergegeben worden. 

"Das sieht alles aus nach: "Schreib' mal außerhalb der Akten, bis es passt"», sagte Lüders. So sei die Digitalisierung bei den Nachbesserungen zur Schlüsselqualifikation aufgebauscht worden, obwohl sie im Anforderungsprofil der Ausschreibung keine Rolle gespielt habe. 

"Der Minister ist sehr zufrieden"

Als dies nicht gereicht habe, sei der Aufbau einer Abteilung im Innenministerium als Plus hinzugekommen. So sei mehrfach nachgebessert worden, bis die Bewerberin vorne lag und der zuständige Abteilungsleiter der Referatsleiterin geschrieben habe: "Der Minister ist sehr zufrieden", versehen mit einem Smiley. 

Die Juristin hatte sich bei einem gemeinsamen Abendessen mit Limbach für die gut dotierte Stelle interessiert und ihre Bewerbung nachgereicht. In der kommenden Woche muss NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) als Zeuge im Untersuchungsausschuss aussagen.

Streit ging bis vors BVerwG

Ursprünglich hatten sich ein BVerwG-Richter und zwei weitere Bewerber um die vakante Stelle beworben. Später bewarb sich außerdem eine Beamtin aus dem NRW-Innenministerium um den Posten – und wurde letztlich vom Justizministerium vorgeschlagen.

Zwei Mitbewerber zogen vor Gericht, um die Besetzung per Eilverfahren zu stoppen – und bekamen in erster Instanz Recht. Dabei attestierte eines der beiden Gerichte, das VG Münster, Limbach ein manipulatives Vorgehen zugunsten der von ihm favorisierten Bewerberin. Doch das OVG Münster kassierte die Vorentscheidungen: Die Auswahlentscheidung verletze den aus dem Grundgesetz folgenden sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruch der leer ausgegangenen Bewerber nicht. Insbesondere bestünden für die Annahme des VG Münster, der Justizminister habe das Auswahlverfahren manipulativ gestaltet, keine belastbaren Anhaltspunkte.

Weil der Beschluss des OVG unanfechtbar war, blieb den Unterlegenen nur der Gang nach Karlsruhe. Hierfür entschied sich der nicht berücksichtigte BVerwG-Richter – und erreichte, dass das Verfahren jetzt wieder beim OVG landet. Denn: Dieses habe mit seiner Eilentscheidung das Recht des Richters auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG verletzt, so die Karlsruher Richterinnen und Richter (Beschluss vom 07.08.2024 – 2 BvR 418/24).

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