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Weitere Eilanträge gegen Finanzpaket: Jetzt klagt auch die FDP

Redaktion beck-aktuell (ergänzt durch Material der dpa)
Am Frei­tag hat das BVerfG ei­ni­ge An­trä­ge gegen das Mil­li­ar­den-Schul­den­pa­ket von Union und SPD ver­wor­fen. Nun ver­su­chen es meh­re­re Ab­ge­ord­ne­te noch ein­mal. Ihr Ar­gu­ment: Die weit­rei­chen­den Än­de­run­gen nach der ers­ten Son­der­sit­zung.

Zu den neuen Antragstellern gehört die parteilose Abgeordnete Joana Cotar, die nach eigenen Angaben zum zweiten Mal beantragte, die Abstimmung zu verschieben. Das Verfassungsgericht bestätigte den Eingang. Mit demselben Ziel wollen nun auch drei FDP-Abgeordnete einen Eilantrag in Karlsruhe stellen. Sie argumentieren, die Beratungszeit für das Hunderte Milliarden Euro schwere Schuldenpaket reiche nicht aus.

In den Sondersitzungen, von denen eine bereits am Donnerstag stattfand und die zweite für den 18. März geplant ist, wollen Union und SPD mit den Stimmen der Grünen noch schnell ein Finanzpaket schnüren, bevor sich die Mehrheitsverhältnisse ändern. Durch eine Verfassungsänderung soll zum einen der Weg für milliardenschwere Sondervermögen für Rüstung und Infrastruktur geebnet werden. Außerdem soll die Schuldenbremse gelockert werden.

Nachdem die Grünen in der ersten Sitzung noch nicht die erforderliche Zustimmung signalisiert hatten, hatten sich Union und SPD später mit ihnen auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen nehmen die Abgeordneten nun zum Anlass für neue Klagen in Karlsruhe.

Gesetzentwurf nochmal geändert

Verfassungswidrig sei demnach vor allem, dass nur drei Tage vor der endgültigen Abstimmung weitere gravierende Änderungen vorgelegt worden seien, etwa eine Regelung zur Klimaneutralität bis 2045, sagte FDP-Finanzexperte Florian Toncar der Deutschen Presse-Agentur. "Das lässt sich in der kurzen Zeitspanne nicht seriös diskutieren und abwägen", meinte Toncar. Die Beratung im Parlament drohe so zur reinen Formsache zu werden.

Auch die erste Welle von Klagen gegen die Sondersitzungen hatte sich bereits auf das Argument gestützt, bis zur Abstimmung bliebe nicht genügend Zeit, um den Entwurf ausreichend zu durchdringen und zu diskutieren. Das hatte das BVerfG angesichts des überschaubaren Entwurfs nicht gelten lassen. Nun hat der Kompromiss zwischen Grünen und künftiger Regierungskoalition die Sache noch einmal geändert. "Die Bundesregierung konnte ganz einfache und grundlegende Nachfragen bisher nicht beantworten", sagte Toncar.

Gesetzentwurf passiert Haushaltsausschuss

Der geänderte Entwurf, der das Ergebnis der Einigung mit den Grünen enthält, hat derweil den Haushaltsausschuss passiert. Danach sollen Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden.

Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro "für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045" ermöglicht werden. Die in diesem Rahmen aufgenommenen Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden.

Mehrere Anträge entschieden, mehrere noch übrig

Die Verfassungsrichter hatten vergangene Woche bereits mehrere Anträge verworfen. Einige zielten darauf, die Sondersitzung des alten Bundestags am Dienstag abzusagen. Daneben ging es darum, den geplanten Beschluss des Finanzpakets zu verhindern. Keiner der Anträge hatte Erfolg. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos.

Allerdings waren nach Angaben des Gerichts schon am Freitag drei weitere Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden noch anhängig. Darunter ist eine der Linken, die ebenfalls das stark beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes moniert.

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