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Krankenhausplan NRW: Kliniken scheitern mit Klagen gegen Behandlungsverbote

Redaktion beck-aktuell (ergänzt durch Material der dpa)
Zwei Kran­ken­häu­ser in Wesel und Wup­per­tal sol­len be­stimm­te Krebs­be­hand­lun­gen nicht mehr vor­neh­men. Laut dem Kran­ken­haus­plan NRW soll die Ex­per­ti­se bei be­stimm­ten Kli­ni­ken ge­bün­delt wer­den. Das VG Düs­sel­dorf hat die Re­form ab­ge­nickt.

Mit der Reform der Krankenhauslandschaft will das Land NRW eine höhere Spezialisierung einzelner Kliniken und eine bessere Qualität bei den Behandlungen schwerer Krankheiten erreichen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat deshalb mehreren Kliniken verboten, bestimmte Behandlungen vorzunehmen. Sie will damit erreichen, dass Expertinnen und Experten für die jeweilige Behandlung sich bei den verbleibenden Kliniken konzentrieren, sodass dort eine optimale Versorgung gewährleistet wird.

Dagegen haben zahlreiche Krankenhäuser geklagt – laut dem Gesundheitsministerium NRW sind insgesamt 94 Anträge bei den VG eingegangen. Nun hat das VG Düsseldorf die Eilanträge von zwei Kliniken zurückgewiesen (Beschlüsse vom 14.03.2025 - 21 L 240/25 und 21 L 159/25). Eine Klinik in Wuppertal und eine in Wesel dürfen damit bestimmte Krebsbehandlungen ab April nicht mehr vornehmen.

Weniger Krankenhäuser steigern die Qualität

Das Gericht hielt die Auswahlentscheidung des Landes zulasten der Kliniken für gerechtfertigt. Sie sei auf der Grundlage von Fallzahlen vorgenommen worden. Denjenigen Krankenhäusern mit niedrigeren Fallzahlen sei die Erlaubnis entzogen worden. Dass die Bezirksregierung davon ausgehe, eine geringere Zahl von Krankenhäusern, in denen die hochkomplexen Krebsbehandlungen durchgeführt würden, führe zu einer Qualitätssteigerung, hielt das Gericht für plausibel.

Das Land habe zudem nachvollziehbar dargelegt, dass Ärztinnen und Ärzte nur dann Expertise für einen bestimmten Eingriff entwickelten, wenn sie ihn häufig durchführten, so das VG weiter. Gelegenheitsversorger sollten eine entsprechende Behandlung zukünftig nicht mehr erbringen.

Auf den Wohnort kommt es nicht an

Auch die Tatsache, dass Patientinnen und Patienten künftig weiter fahren müssen, um eine entsprechende Behandlung zu erhalten, fand das VG unproblematisch. Gerade bei den betreffenden hochkomplexen Behandlungen seltener Krankheiten komme es weniger auf die Nähe zum Wohnort an als vielmehr auf die ärztliche Expertise.

Gegen beide Beschlüsse kann Beschwerde beim OVG Münster eingelegt werden. Für alle Krankenhäuser ist grundsätzlich der 1. April 2025 der Stichtag für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans. Die Klagen hätten keine aufschiebende Wirkung (Beschluss vom 14.03.2025 - 21 L 240/25).

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