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BRAK fordert Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsstaats – und der Anwaltschaft

Redaktion beck-aktuell
Die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK) hat For­de­run­gen an den neuen Bun­des­tag ge­rich­tet. Sie zie­len auf die Re­si­li­enz des Rechts­staats und die Be­tei­li­gung der An­walt­schaft bei der Ge­setz­ge­bung. Auch die an­walt­li­chen "Core va­lu­es" sol­len ge­schützt wer­den.

In einer Pressemitteilung betont die BRAK die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft verfassungsrechtlich abzusichern. Sie trage als Organ der Rechtspflege maßgeblich zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats bei und müsse vor politischem Populismus geschützt werden. Für einen funktionierenden Rechtsstaat müssten aber auch die politischen Entscheider sorgen. Deshalb hat die BRAK eine Reihe von Forderungen formuliert: Neben Mandatsgeheimnis und Fremdbesitzverbot geht es auch wieder um den Pakt für den Rechtsstaat.

BRAK-Forderungen: Viele alte Bekannte

Viele der BRAK-Forderungen sind dabei nicht neu. So soll etwa die Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung umgesetzt werden. Sie diene dem Schutz der Beschuldigtenrechte und der Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren, so die BRAK. Ein entsprechender Gesetzentwurf war zuletzt monatelang im Vermittlungsausschuss hängengeblieben. Nun möchte die BRAK, dass die Dokumentation der Hauptverhandlung in den Pakt für den Rechtsstaat aufgenommen wird.

Apropos Pakt für den Rechtsstaat: Die BRAK erinnert daran, dass Gerichte technisch und personell so ausgestattet sein müssen, dass sie den Anforderungen an einen modernen Rechtsstaat gerecht würden und der Rechtsstandort Deutschland zukunftsfähig sei.

Auch die Forderung nach einer Anpassung der RVG-Sätze ist nicht neu. Noch nach dem Scheitern der Ampel war es dem übergangsweisen Bundesjustizminister Volker Wissing gelungen, eine Erhöhung zu erreichen. Nun fordert die BRAK schon die Nächste: Eine einmalige Anpassung in jeder Legislaturperiode sei erforderlich, um die wirtschaftliche Stabilität der Kanzleien und die Attraktivität des Berufes zu gewährleisten.

Die anwaltlichen "core values" sind zurück

Die "Kernwerte" der Anwaltschaft müssten beibehalten werden, heißt es außerdem in der Pressemitteilung der BRAK. So solle etwa das Fremdbesitzverbot an Kanzleien aufrechterhalten werden. Es diene in besonderem Maße dem Schutz der Mandanten, die sich auf die Unabhängigkeit der sie beratenden Rechtsanwälte verlassen können müssten. "Das Fremdbesitzverbot ist unabdingbar", heißt es in der Mitteilung. Erst vor wenigen Monaten hatte auch der EuGH das Verbot der Kapitalbeteiligung an Kanzleien bestätigt.

Außerdem fordert die BRAK, das Mandatsgeheimnis besser vor Datenschutzaufsichts-, Ermittlungs- und Finanzbehörden zu schützen. Eine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen sei abzulehnen.

Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs – nur mit Absprache

"Die Anwaltschaft ist über das beA wesentlicher Partner im elektronischen Rechtsverkehr", heißt es in dem BRAK-Papier. Deshalb müsse die Anwaltschaft in Weiterentwicklungsprojekte "in jeglicher Hinsicht" einbezogen werden. Das beA-Verbot für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung solle der künftige Gesetzgeber zurücknehmen.

Auch bei sonstigen Gesetzgebungsprozessen will die BRAK einbezogen werden: "Eine frühzeitige Beteiligung der Anwaltschaft in die Gesetzgebungsverfahren unter angemessener Fristsetzung zur Stellungnahme gewährleistet eine effektive Gesetzgebung, erhöht die Qualität der Gesetzestexte und damit die Akzeptanz in der Bevölkerung."

Die BRAK-Forderungen sind hier abrufbar.

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