Der Bundestag hat in der ersten Sondersitzung über eine Verfassungsänderung zugunsten milliardenschwerer Sondervermögen und neuer Schulden diskutiert. Bei einer öffentlichen Anhörung waren sich Juristen und Wirtschaftsexperten uneins über die Verfassungsmäßigkeit der Pläne.
Zu den Schuldenplänen von SPD und Union hat der Haushaltsausschuss am Donnerstag Sachverständige angehört. Konkret ging es den Gesetzentwurf, den die CDU zuvor durch Klimaschutz-Finanzierung ergänzt hatte, mit dem Ziel, die Grünen zum Mitstimmen zu bewegen. Die Expertinnen und Experten aus Recht und Wirtschaft waren sich uneinig. Auch das Vorgehen des alten – eigentlich bereits abgewählten – Bundestags war Thema.
Verfassungsrechtler uneins über Gesetzgebungsverfahren
Vielleicht legal, aber nicht legitim nannte der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau die angestrebte Beschlussfassung durch den alten Bundestag. Man müsse die Vorschriften des Grundgesetzes nach ihrem Sinn sehen, nicht nur nach ihren Buchstaben. Die 30-Tage-Frist von der Bundestagswahl bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags sei zudem "eine Höchstfrist, keine Karenzzeit". Der neue Bundestag könne einberufen werden, sobald das Wahlergebnis endgültig festgestellt sei, und sofort seine Beratungen aufnehmen.
Dagegen hielt der Heidelberger Rechtswissenschaftler Hanno Kube das Vorgehen von SPD und Union für verfassungsrechtlich unproblematisch. Der alte Bundestag sei uneingeschränkt handlungsfähig, bis der neu gewählte zusammengetreten sei. Das gelte auch für die vorgesehene Abstimmung über die Grundgesetzänderung nach der Feststellung des Endergebnisses der Bundestagswahl, denn der Bundestag dürfe ein laufendes Gesetzgebungsverfahren noch zu Ende bringen.
Dem Einwand, die Beratungszeit reiche nicht aus, trat die Augsburger Rechtswissenschaftlerin Sina Fontana entgegen. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem sogenannten Heizungsgesetz ausreichend Zeit für die parlamentarische Beratung gefordert, im Gegensatz zum damaligen Gesetzentwurf sei der Beratungsgegenstand jetzt aber "übersichtlich".
Inhaltlich äußerte sich die Rechtsanwältin und Richterin am Hamburger Verfassungsgericht Roda Verheyen. Die von SPD und Union eingefügten zusätzlichen 50 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds halte sie für unzureichend, um die Klimaziele wie vom BVerfG gefordert umzusetzen. Sie schlug stattdessen eine Ausnahme von der Schuldenbremse auch für Investitionen in den Klimaschutz vor.
Ökonomen streiten um wirtschaftliche Folgen
Strittig waren ferner auch die Folgen der geplanten Kreditaufnahme. Die Ökonomin Philippa Sigl-Glöckner erwartet von den vorgesehenen Maßnahmen ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,7%. Dieser Effekt hänge aber davon ab, was von den möglichen Mitteln tatsächlich ausgegeben wird.
Vor langfristigen Belastungen infolge der jetzt geplanten Verschuldungsmöglichkeiten warnte derweil der Wirtschaftswissenschaftler Lars Feld vom Freiburger Walter Eucken Institut. Es sei ein Anstieg der Staatsverschuldung auf 90% der Jahreswirtschaftsleistung in zehn Jahren zu erwarten. Dies aber hätte zusätzliche Zinsausgaben zu Folge. Die internationalen Anleihenmärkte seien schon nervös geworden.
Dagegen warnte die Wirtschaftswissenschaftlerin Veronika Grimm von der Technischen Universität Nürnberg vor einer "Herausforderung für die Stabilität in Europa". Wenn infolge der deutschen Kreditaufnahme die Zinsen für Staatsanleihen stiegen, werde es für bereits hochverschuldete Länder wie Italien und Spanien noch teurer, ihrerseits aufzurüsten, und die "Vulnerabilität in der Eurozone" steige.