Das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl weicht nur marginal vom vorläufigen aus der Wahlnacht ab. Für das BSW hat es nicht gereicht – obwohl es tausende Stimmen hinzugewann.
Die Partei von Sahra Wagenknecht erhielt im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis aus der Wahlnacht zwar weitere 4.277 gültige Zweitstimmen zugeschrieben, wie der Bundeswahlausschuss bei seiner Sitzung in Berlin feststellte. Mit 4,98% blieb sie aber trotzdem knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde. An der Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag änderte sich insgesamt nichts mehr.
Das BVerfG hatte zuvor mehrere Anträge des BSW und von Parteimitgliedern abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. Auch ein ähnlicher Eilantrag von BSW-Mitgliedern beim VG Wiesbaden scheiterte - in der hessischen Landeshauptstadt sitzt die Bundeswahlleitung. Eine anschließende Beschwerde des BSW vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof blieb ebenfalls erfolglos.
Leichte Stimmenkorrekturen und kleine Pannen
Nicht nur beim BSW ergaben sich laut dem Bundeswahlausschuss minimale Veränderungen bei der absoluten Zahl der gültigen Zweitstimmen. Bei der CDU kamen beispielsweise 1.674 Stimmen dazu, bei der SPD 840 und bei der AfD 1.632. Dagegen wurden der FDP 121 Stimmen abgezogen.
Bundeswahlleiterin Ruth Brand berichtete auch von kleineren Mängeln bei der Wahl. So seien im Wahlkreis Trier in Rheinland-Pfalz von der Druckerei auch Stimmzettel für Berlin-Pankow ausgeliefert worden. 15 Bürger hätten damit auch ihre Stimme abgegeben. Diese Stimmzettel seien für ungültig erklärt worden. In mehreren Bundesländern seien zudem in einzelnen Fällen Wahlunterlagen versehentlich doppelt verschickt worden. Gegen drei Personen sei Strafanzeige erstattet worden, weil sie versucht hätten, zweimal abzustimmen.