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Zum Schutz des BVerfG: Bundestag stimmt für Grundgesetzänderung

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Mit brei­ter Mehr­heit bil­ligt der Bun­des­tag eine Re­form, die das Ver­fas­sungs­ge­richt vor Ein­fluss­nah­me und Blo­cka­de schüt­zen soll. Nur AfD und BSW sind davon nicht über­zeugt.

Der Bundestag hat zum Schutz des BVerfG einer Grundgesetzänderung zugestimmt. Zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Gerichts werden ins Grundgesetz aufgenommen. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Union, Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke. 600 Abgeordnete stimmten nach den Worten von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) dafür, 69 Abgeordnete votierten dagegen. Damit wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht.

Die Reform sei notwendig, um kein Einfallstor für die Feinde der Demokratie offenzulassen, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der abschließenden Debatte. Die SPD-Politikerin erinnerte an die gescheiterte Weimarer Demokratie. Sie sagte, dies sei damals ein Scheitern gewesen, "das nicht zuletzt ein Scheitern der Demokratinnen und Demokraten war, weil sie es versäumt haben, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um ihre Demokratie zu schützen und zu verteidigen, weil sie ihre Institutionen nicht robust gegen Angriffe aufgestellt haben". In seltener Einigkeit hatten das Bundesjustizministerium und Vertreter von SPD, Union, Grünen und FDP die Vorschläge gemacht. 

Änderungen künftig nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit

Neu direkt im GG geregelt werden unter anderem die zwölfjährige Amtszeit der Richter, der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren. Bisher ist all das im BVerfGG geregelt, welches mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte, anders als das Grundgesetz.

Ins GG soll auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in keinem Fall gefährdet ist, soll im Grundgesetz künftig außerdem stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt. Das Gleiche gilt für die Geschäftsordnungsautonomie des BVerfG. Um für den Fall einer Sperrminorität bei der Richterwahl im Bundestag oder im Bundesrat gewappnet zu sein, soll ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden. Falls keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, soll das Wahlrecht vom Bundestag auf den Bundesrat übergehen und umgekehrt. Das soll eine dauerhafte Blockade verhindern.

Die Details zu dieser neu geschaffenen Möglichkeit haben die Initiatoren der Reform ins BVerfGG eingefügt, über das am Donnerstag getrennt abgestimmt wurde. Auch hier stimmte eine große Mehrheit für den Entwurf.

Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorhaben, das die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in politisch stürmischen Zeiten sicherstellen soll, noch zustimmen. Er wird sich mit der Reform bereits an diesem Freitag beschäftigen. Das ist möglich, weil die Länder einer Fristverkürzung zugestimmt haben. Es wird auch im Bundesrat mit einer breiten Mehrheit gerechnet.

"Dann gehe ich bis nach Karlsruhe"

Der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), sagte, dass das BVerfG eine anerkannte Institution sei, die sich bewährt habe. "Dann gehe ich bis nach Karlsruhe", sei zu einem geflügelten Wort geworden.

Konstantin von Notz (Grüne) attackierte in seiner Rede über die Ziele der Reform AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die "Russland-Nähe ist unerträglich", rief er den Abgeordneten der AfD-Fraktion zu. Stephan Brandner (AfD) kritisierte das Gesetzvorhaben und sprach von einem "Altparteienkartell".

Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, warnt in ihrer voraussichtlich letzten Bundestagsrede: "Die Justiz steht im Feuer der Antidemokraten." Ohne ein starkes Verfassungsgericht drohe eine "Diktatur der Mehrheit", sagte die Grünen-Politikerin.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online:

Voßkuhle/Flaig: Demokratie und Grundgesetz, JuS 2024, 617

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