Nutzer von Streamingdiensten sollen bestimmte Informationen leicht finden können. Doch welche Regeln sind dabei verbindlich? Diese Frage stellt das VG Berlin dem EuGH.
Im Streit um Transparenzregeln bei Spotify hat die Streaming-Plattform zunächst einen Erfolg vor dem VG Berlin erzielt. Das VG äußerte im Eilverfahren Zweifel daran, ob die Vorgaben des Medienstaatsvertrages für im EU-Ausland ansässige Unternehmen gelten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Spotify muss daher vorerst keine Ergänzungen bei den Transparenzangaben vornehmen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte dies von Spotify, mit Hauptsitz im schwedischen Stockholm, gefordert.
Das VG Berlin beabsichtigt, den Fall dem EuGH in Luxemburg vorzulegen (Beschluss vom 17.12.2024 - VG 32 L 221/24). Einen entsprechenden Beschluss wolle die zuständige 32. Kammer demnächst fassen, wenn sie über die Klage von Spotify im Hauptsacheverfahren berate, so der Sprecher. Da der Ausgang aus Sicht des Gerichts bislang völlig offen ist, hat es dem Antrag von Spotify auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte von dem Streamingdienst eine Ergänzung seiner Transparenzangaben gefordert und auf den Medienstaatsvertrag verwiesen. Danach müssen zur Sicherung der Meinungsvielfalt bestimmte Informationen leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Dazu zählen beispielsweise auch Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Algorithmen (Beschluss vom 17.12.2024 - VG 32 L 221/24).