Nach dem vorzeitigen Bekanntwerden des Urteils zur Wahlrechtsreform im Juli hat das BVerfG seine Untersuchung des Vorfalls abgeschlossen. Schuld war demnach eine "technische Funktion", durch die eine Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über eine bestimmte URL-Adresse abgerufen werden konnte.
Die dort abrufbare pdf-Datei sei noch am selben Abend gelöscht und die verantwortliche technische Funktion dauerhaft deaktiviert worden, so das BVerfG.
Es hatte die jüngste Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung Ende Juli überwiegend bestätigt – einen nicht unwichtigen Teil aber für verfassungswidrig erklärt. Dabei ging es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel.
Am Abend vor der Verkündung hatte man dieses mit Spannung erwartete Urteil des Senats bereits im Internet finden können. Das BVerfG bestätigte zunächst aber nicht, dass es echt ist. Schon am Tag der Verkündung deutete sich an, dass es sich eher um ein Versehen als um einen Hackerangriff oder das Werk eines sogenannten Whistleblowers gehandelt hatte. "Es gibt derzeit Anhaltspunkte für eine technische Ursache", hieß es damals von Seiten des Gerichts. Der Direktor des BVerfG wollte die genauen Umstände aufklären und Maßnahmen ergreifen, die einen solchen Fall in Zukunft verhindern.
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Aus der Datenbank beck-online
Gercke, Die Entwicklung des Internetstrafrechts 2021/2022, ZUM 2022, 893