Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die Krankenhausreform gebilligt. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Die Länderkammer fordert aber in einer begleitenden Entschließung pragmatische Lösungen bei der Umsetzung.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ziel des Reformpaketes ist es unter anderem, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu konzentrieren und die Qualität der Behandlungen steigern.
Dem Gesetz zufolge, das der Bundestag im Oktober beschlossen hatte, sollen Krankenhausleistungen künftig weniger über Fallpauschalen, sondern zu einem großen Teil über eine Vorhaltevergütung abgerechnet werden. Denn das vor 20 Jahren eingeführte Vergütungssystem mit Pauschalen pro Behandlungsfall führt laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bisher zu einem "Hamsterrad-Effekt": Krankenhäuser würden dafür belohnt, möglichst viele Fälle auf möglichst günstige Weise abzuwickeln. Es setze sogar Anreize für medizinisch unnötige Eingriffe.
Künftig soll es daher einen festen Sockel von 60% der Vergütung schon allein dafür geben, dass Kliniken eine Grundausstattung mit Personal und Geräten für bestimmte Leistungen vorhalten. Extra-Vergütungszuschläge geben soll es außerdem für Kliniken mit Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Intensiv- und Unfallmedizin, speziellen Schlaganfall-Stationen und Notfallversorgung.
Die neue Fix-Vergütung soll eine Klinik für "Leistungsgruppen" bekommen, die ihr das Land zuweist. Sie bilden medizinische Leistungen ab, und zwar präziser gefasst als grob benannte Fachabteilungen. Ausgangspunkt sollen 65 Gruppen sein, die maßgeblich auf ein Modell aus Nordrhein-Westfalen zurückgehen - etwa "OPs an der Wirbelsäule" oder "Leukämie". Mit definiert werden jeweils einheitliche Qualitätsvorgaben zu Fachpersonal und Ausstattung. Lauterbach machte wiederholt klar, dabei keine Abstriche zu machen. Denn es soll bewirken, dass etwa Krebsbehandlungen in Kliniken mit Spezialkenntnissen durchgeführt werden.
Bessere Versorgung in ländlichen Regionen
Verbesserungen soll es auch bei der Versorgung in ländlichen Regionen geben: Dazu sieht das Gesetz eine Annäherung von ambulanter und stationärer Behandlung vor. Besonders in ländlichen Gebieten stünden Patientinnen und Patienten oft vor dem Problem, keine Fachärztin oder keinen Facharzt zu finden und für Spezialuntersuchungen weite Wege fahren zu müssen, so die Bundesregierung in ihrer Begründung zum Gesetz. In Regionen mit Fachärztemangel sollen daher bestimmte Kliniken auch fachärztliche Leistungen anbieten, so dass sich Patienten statt beim niedergelassenen Facharzt auch ambulant im Krankhaus untersuchen und behandeln lassen können. Bei Hausärztemangel können Kliniken auch allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten.
Steuern sollen den Wandel die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder. Sie könnten etwa sagen, ob es in einer Region zwei oder vier Standorte für Wirbelsäulenchirurgie gebe, erläuterte Lauterbach. Die neue Fix-Vergütung soll auch die Existenz kleinerer Häuser auf dem Land weiter absichern.
Das Gesetz sieht auch Finanzspritzen vor. So sollen Kostensteigerungen der Kliniken unter anderem bei den Tariflöhnen aller Beschäftigten schon von diesem Jahr an nicht mehr nur zur Hälfte, sondern voll von den Krankenkassen finanziert werden. Um den Wandel zu den neuen Strukturen zu unterstützen, soll zudem ein "Transformationsfonds" kommen, aus dem von 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro fließen könnten - je hälftig getragen von den Ländern und dem Bund. Kommen soll das Geld aus Mitteln der gesetzlichen Kassen und - entsprechend ihrem Anteil an den Behandlungen - der privaten Krankenversicherungen.
Im Entwurf weist das Ministerium auf "Effizienzgewinne und Minderausgaben" durch eine stärker koordinierte, hochwertigere Versorgung hin. Die Jahresausgaben der gesetzlichen Kassen für Kliniken stiegen zuletzt schon auf 94 Milliarden Euro. Das war ein Drittel aller Leistungsausgaben. Die Kassen unterstützen eine stärkere Spezialisierung für mehr Qualität - warnen aber vor einer weiteren "Kostenlawine" in einer ohnehin angespannten Finanzlage. Die Kliniken und die Länder fordern denn auch schnellere Finanzspritzen, da manche Häuser die erst in einigen Jahren greifende Reform sonst gar nicht mehr erreichen könnten.
Der Bundesrat hat Forderungen
Der Bundesrat hat zwar die Krankenhausreform gebilligt, auf einen gemeinsamen Antrag der Länder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hin in einer begleitenden Entschließung aber pragmatische Lösungen zur Umsetzung gefordert. Für das Umsetzen der Reform seien angesichts des sehr hohen Aufwands realistische Fristen nötig.
Zudem bemängelt die Länderkammer die zu hohen Anforderungen des Gesetzes an den Facharztstandard. Der Fachkräftemangel sei bereits Realität und führe zur Abmeldung von Fachabteilungen in Krankenhäusern. Dies dürfe die Reform nicht noch verschärfen. In einigen Bereichen sei jetzt schon klar, dass die Facharztzahlen derzeit nicht erreichbar seien, insbesondere in der Notfallversorgung und Kinderchirurgie. Es bedürfe einer Anpassungszeit.
Des weiteren moniert die Länderkammer, dass die Vorhaltevergütung in der aktuellen Form noch abhängig von den Leistungsmengen sei. Man wisse nur in Teilen, welche Auswirkungen dies auf die Struktur der Krankenhauslandschaft habe. Gerade bei für die flächendeckende Versorgung notwendigen Standorten dürften Leistungsmengen aber nicht das einzige Kriterium sein. Die Finanzierung müsse so abgesichert sein, dass die Vergütung für ein Leistungsvolumen erfolge, das für den wirtschaftlichen Betrieb notwendig sei.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Bauchowitz, Die Krankenhausreform – Segen und Fluch zugleich?, WPg 2024, 89
Fabry/Jasper, Verfassungsunmittelbare Ansprüche der Kommunen auf Krankenhausfinanzierung, NJOZ 2024, 1313