Wer in Hessen Jura studiert und alle Voraussetzungen für die Examenszulassung erfüllt, soll künftig einen Bachelorabschluss beantragen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Koalitionsfraktionen im Landtag eingebracht haben.
Neben den Zulassungsvoraussetzung für das erste Staatsexamen müssen die Studierenden eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung nachweisen, damit ihnen der Bachelor of Laws verliehen wird. Darauf haben sich die Fakultäten und das hessische Justizministerium geeinigt. Ein entsprechender Entwurf, der das hessische JAG ändert, liegt dem Landtag vor.
Es sei Ziel der Landesregierung, sagte Hessens Justizminister Christian Heinz, "etwas Druck aus dem Jura-Studium zu nehmen". "Mit dem Gesetzesentwurf kommen wir genau diesem Anliegen nach und behalten gleichzeitig die Struktur und Leistungsstandards des Jura-Studiums bei, das in der ganzen Welt ein hohes Ansehen genießt", sagte der CDU-Politiker. Die Koalitionsfraktionen hätten in ihrem Entwurf die Eckpunkte aufgegriffen, die man gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium und den juristischen Fakultäten erarbeitet habe.
Universitäten können eigene Anforderungen stellen
Neben den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen sollen die Universitäten auch eigene Anforderungen stellen dürfen. "So können sie das Erlangen des Bachelors mit einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung festlegen, die ohnehin im Jurastudium integriert ist", sagte der Justizminister.
Mit der Möglichkeit eines Bachelors of Laws hätten diejenigen, die das Staatsexamen nicht schaffen, eine Perspektive und könnten das erworbene Wissen aus ihrem Studium anderweitig nutzen. Im Jahr 2023 habe dies auf 49 Personen zugetroffen, so der Minister. Der integrierte Bachelor sei zudem ein Angebot an alle, die während des Studiums einen anderen Weg als die "klassischen" juristischen Berufe anstrebten.
Bachelor of Laws inzwischen verbreitet
Vorreiter in Sachen Bachelor of Laws war 2013 die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), gefolgt von Potsdam, ebenfalls im Jahr 2013. Danach folgten weitere Unis, etwa in Berlin und sukzessive im ganzen Bundesgebiet, so beispielsweise in Hamburg, Mannheim und Trier. Auch die Fernuniversität Hagen eröffnet Studierenden diese Möglichkeit.
Im November 2024 haben die Fraktionen der Grünen und der CDU in Baden-Württemberg einen Entwurf eingebracht, der das Landeshochschulgesetz ändern soll. In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag ein entsprechendes Gesetz bereits beschlossen, es soll im April 2025 in Kraft treten. Das Land Sachsen führt den LL.B. per Rechtsverordnung im Januar 2025 ein. Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften forderte bereits Ende 2022, den Abschluss bundesweit einzuführen.