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Neuwahlen finden am 23. Februar statt

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Seit dem Schei­tern der Ampel-Ko­ali­ti­on wurde in­ten­siv über einen Ter­min für Neu­wah­len ge­strit­ten. Nun gibt es eine Ei­ni­gung. Ter­min wird vor­aus­sicht­lich der 23. Fe­bru­ar 2025, so­fern der Bun­des­prä­si­dent die­sen be­stä­tigt.

Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich auf diesen Vorschlag geeinigt. Das erfuhr die dpa von beiden Seiten. Der Termin sei auch mit den Grünen abgestimmt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird voraussichtlich am 16. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag in der Erwartung stellen, dass das Gegenteil passiert und ihm das Vertrauen abgesprochen wird. Anschließend wird Scholz dem Bundespräsidenten vorschlagen, gemäß Art. 68 GG den Bundestag aufzulösen. Frank-Walter Steinmeier hat dann 21 Tage Zeit, zu entscheiden. Er ist nicht verpflichtet, der Auflösung zuzustimmen, hat aber bereits klargestellt, dass er keine Einwände hat. Der Wahltermin muss spätestens 60 Tage nach der Auflösung sein.

Scholz wollte die Vertrauensfrage ursprünglich am 15. Januar stellen, um eine Neuwahl Ende März herbeizuführen. Nach öffentlichem Druck hatte er sich am Sonntag kompromissbereit gezeigt. "Dass ich noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage stelle, wenn das alle gemeinsam so sehen, ist für mich überhaupt kein Problem", sagte der Kanzler in der ARD-Sendung "Caren Miosga".

Bundeswahlleiterin hält Termin für geeignet

Bundeswahlleiterin Ruth Brand sieht einen Neuwahltermin im Februar als unkritisch an - anders als den zunächst von CDU-Chef Friedrich Merz geforderten Termin in der zweiten Januar-Hälfte. Die jetzt in den Medien genannten Termine "halte ich sehr wohl für rechtssicher durchführbar", sagte Brand in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags.

Brand sah sich im Wahlprüfungsausschuss erneut scharfer Kritik aus den Reihen der Union ausgesetzt, weil sie in der vergangenen Woche in einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf Risiken bei einem frühen Wahltermin hingewiesen hatte. Sie sah darin "eine hohe Gefahr, dass der Grundpfeiler der Demokratie und das Vertrauen in die Integrität der Wahl verletzt werden könnte".

Brand betonte im Ausschuss, es sei Aufgabe ihrer Behörde, auf Risiken und Herausforderungen hinzuweisen, es sei aber nicht ihre Aufgabe, auf Wahltermine Einfluss zu nehmen. Sie habe vor dem Schreiben an den Kanzler nicht mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gesprochen, dieses aber Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt kurz vor dem Verschicken telefonisch angekündigt. Über die Inhalte habe sie nicht mit ihm diskutiert und das Schreiben auch nicht angepasst. "Warum sollte ich?"

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Andreas Buettne, Marc Jäger, Bundestagsauflösung und Vertrauensfrage, DÖV 2006, S. 401

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