Fachanwältin für Verwaltungsrecht Dr. Stefanie Ramsauer und Rechtsanwältin Cosima Baumeister, Hamburg
21/2024
Der Ausbau der erneuerbaren Energien geht zu schleppend voran, um vereinbarte Klimaziele zu erreichen. Ein wesentlicher Grund sind die aufwändigen und zeitraubenden umweltrechtlichen Prüfungsverfahren, die UVP, die Artenschutzprüfung, die FFH-Verträglichkeitsprüfung und die Prüfung der Einhaltung wasserrechtlicher Bewirtschaftungsziele. Die befristete EU-Notfallverordnung hatte bereits Erleichterungen gebracht, insbesondere die Anerkennung eines überwiegenden öffentlichen Interesses; mit der neuen Reform der Erneuerbare-Energien-Richtlinie werden die Mitgliedstaaten darüber hinaus zu grundlegenden verfahrensrechtlichen Änderungen verpflichtet.