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Pauschale Bargeldobergrenze für Bezahlkarte ist rechtswidrig

SG Hamburg
Seit Fe­bru­ar gibt es in Ham­burg die Be­zahl­kar­te für Asyl­be­wer­ber. Nun hat das SG Ham­burg ent­schie­den, dass deren star­re Bar­geld­ober­gren­ze nicht ge­eig­net ist, alle Le­bens­um­stän­de wie bei­spiels­wei­se von Schwan­ge­ren oder Fa­mi­li­en mit Klein­kin­dern recht­mä­ßig zu be­rück­sich­ti­gen.

Im hier entschiedenen Eilverfahren hatte eine geflüchtete schwangere Asylbewerberin mit einem zweijährigen Kleinkind über die Bezahlkarte ein Budget von 110 Euro Bargeld erhalten. Sie forderte entweder eine Erhöhung oder eine Einzahlung des Mehrbedarfs auf ein anderes Konto. Das SG gab ihr - zumindestens vorläufig - Recht und sprach einen Bargeldbedarf von 270 Euro zu (Beschluss vom 18.07.2024 - S 7 AY 410/24 ER, nicht rechtskräftig).

Die Festlegung auf einen pauschalen Geldbetrag für die Bezahlkarte sei rechtswidrig. Denn die für die Karte zuständige Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen und starre Obergrenzen würden das nicht ermöglichen, heißt es in der von einer Gerichtssprecherin mitgeteilten Entscheidung.

Gleichzeitig betonte die Sprecherin, dass das Gericht die Bezahlkarte per se nicht beanstandet habe. Sie verstoße nicht gegen die Menschenwürde und entspreche dem allgemeinen Trend zur Kartenzahlung.  "Das ist schon mal eine ganz wichtige Botschaft", so die Sprecherin. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass die Entscheidung wahrscheinlich keine Auswirkungen auf andere Bundesländer oder Fälle haben werde: Zum einen, weil das Gericht die Entscheidung in erster Instanz getroffen habe und zum anderen, weil der Beschluss im Eilverfahren ergangen und damit vorläufig sei.

Sozialbehörde: Entscheidung ändert nichts am bisherigen Modell

Die Hamburger Sozialbehörde hat nach der Gerichtsentscheidung angekündigt, am bisherigen Modell in Hamburg festzuhalten. Denn es werde weder die Rechtmäßigkeit noch das System der Hamburger Bezahlkarte infrage gestellt. Auch sei die feste Bargeldobergrenze nicht per se vom Gericht für rechtswidrig erklärt worden, so die Einschätzung der Sozialbehörde, die nun prüfen will, ob sie gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde erheben soll. Bis Mitte August hätte sie dafür Zeit.

Im April erst hatte der Bundesrat die Bezahlkarte gebilligt, nachdem zuvor der Bundestag sie auf den Weg gebracht hatte. Einige Länder, wie Hamburg, hatten bereits zuvor die Bezahlkarte eingeführt. Über diese Karte bekommen Asylbewerber einen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben auf der Karte statt als Bargeld. So soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen (Beschl. v. 18.7.2024 S 7 AY 410/24 ER). 

 

Aus der Datenbank beck-online

BVerfG, Sonderbedarfsstufe im Asylbewerberleistungsrecht, NJW 2023, 37

Bubrowski, Kartenzahlung erwünscht, DRiZ 2024, 128

Kritik an Bezahlkarte für Geflüchtete, ZAR 2024, 135

Janda, Die Weiterentwicklung des AsylbLG "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts"?, ZAR 2024, 101

Bezahlkarte für Flüchtlinge kommt bundesweit, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 31.01.2024, becklink 2029744

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