Der Bundesrat hat am Freitag eine Anpassung des Strafmaßes bei Kinderpornografie gebilligt. Grünes Licht gab es auch für Änderungen am Cannabisgesetz, besseren Klimaschutz beim Immissionsschutz und neue Regeln zum Verbot von Kinderehen. Die Länder forderten eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden und ein schärferes Waffenrecht.
Kurz nach der Bestätigung durch den Bundestag hat auch der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses gebilligt. Die Länder beschlossen im Plenum, gegen den weiteren Ausbau der Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und an den Fachgerichtsbarkeiten keinen Einspruch einzulegen. Auch veränderte Regeln zu Investitionen bei der Sanierung von Bahnstrecken, die zweite Version des Onlinezugangsgesetzes sowie Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes, insbesondere die Festsetzung eines Cannabis-Grenzwerts, können in Kraft treten.
Zugestimmt hat die Länderkammer auch dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz und zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren. Mit dem Gesetz wird das Klima als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Es soll zudem Genehmigungsverfahren beschleunigen und entbürokratisieren sowie den Ausbau der Windenergie vorantreiben. In einer begleitenden Entschließung äußert der Bundesrat noch Bedenken hinsichtlich des Vollzuges. Um sicherzustellen, dass es wirklich zu einer Verfahrensbeschleunigung kommt, soll die Novelle nach daher bis Herbst 2026 evaluiert werden.
In der heutigen Sitzung haben heute zudem die zuvor vom Bundestag beschlossene Änderungen am Konsumcannabisgesetz und am Medizinal-Cannabisgesetz den Bundesrat passiert. Die Länder sollen unter anderem mehr Flexibilität im Umgang mit Großanbauflächen für Cannabis erhalten. So sollen kommerzielle "Plantagen" für Cannabis ausgeschlossen werden. Zudem sieht das Gesetz nun nur noch "regelmäßige" anstelle von "jährlichen" Kontrollen der Anbauvereinigungen vor, um den Ländern einen flexiblen und risikobasierten Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Gesetzes zu bieten.
Strafmaß-Änderung bei Kinderpornographie, Kinderehen und Rentenerhöhung
Erst 2021 waren sie angehoben worden – jetzt werden die Mindeststrafen für "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte" wieder abgesenkt. Für das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte ist nun eine Mindeststrafe von sechs Monaten, für den Besitz und Abruf von drei Monaten Freiheitsstrafe vorgesehen. Die Höchststrafe von zehn Jahren bleibt unangetastet.
Grünes Licht gab es am Freitag vom Bundesrat außerdem für das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen. Der Bundestag hatte die Neuregelung kurz zuvor gebilligt. Eine Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem das BVerfG im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass das geltende Recht die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Eheschließung nicht ausreichend berücksichtigt. Das Gesetz sieht vor, dass Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, in Deutschland weiterhin unwirksam sind. Um den Schutz der minderjährigen Person zu verbessern, sieht die Reform vor, dass sie aus der unwirksamen Ehe die gleichen Unterhaltsansprüche geltend machen kann, die ihr nach einer wirksam geschlossenen Ehe zugestanden hätten. Zudem ist nun geregelt, dass eine unwirksam geschlossene Ehe mit einer unter 16-jährigen Person durch spätere und rechtskonforme Eheschließung bestätigt werden kann.
Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Die vom Bundesrat jetzt bestätigte Erhöhung zum 1. Juli 2024 beträgt in den alten und neuen Ländern 4,57%. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 39,32 Euro in ganz Deutschland. Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich. Auch für Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Ab 1. Juli 2024 gilt für sie ein allgemeiner Rentenwert von 18,15 Euro.
Länder-Initiativen zu Laienverteidigung, Messer-Verboten und Absicherung gegen Elementarschäden
Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Beschränkung der Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag einzubringen. Der Bundesrat will damit verhindern, dass Personen als Verteidiger zugelassen werden, die Anhänger einer extremistischen oder staatsfeindlichen Weltanschauung sind. Diesen gehe es weniger um die Verteidigung des Angeklagten als darum, die Bühne der öffentlichen Verhandlung als Plattform für öffentliche Propaganda zu nutzen.
Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf höhere Hürden für die Zulassung zur Verteidigung vor. Die Genehmigung soll demnach zukünftig nur in drei Fällen erteilt werden: bei volljährigen Angehörigen des Beschuldigten, Vertretern von Berufsverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen oder ähnlichen Zusammenschlüssen oder Volljuristen, die nicht als Rechtsanwälte arbeiten und die Verteidigung unentgeltlich übernehmen.
Auf Initiative Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Baden-Württembergs, Sachsens und des Saarlandes hat der Bundesrat am Freitag eine Entschließung zur Bekämpfung der Messerkriminalität und zur Beschleunigung der Novelle des Waffenrechts beschlossen. Darin stellt der Bundesrat fest, dass die mit einem Messer begangenen Straftaten weiterhin deutlich zunehmen. Daher seien im Rahmen der aktuellen Novelle des Waffenrechts folgende Maßnahmen zu prüfen: generelles Verbot von Springmessern, Verbot des Führens von Messern mit feststehender Klinge bereits ab sechs Zentimeter Klingenlänge und ein allgemeines Verbot des Führens von Waffen insbesondere im Öffentlichen Personenverkehr.
Nach ausführlicher Debatte im Plenum verabschiedete der Bundesrat zudem eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung erneut auffordert, einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten. Darin nehmen die Länder Bezug auf die jüngsten Extremwetterereignisse und die dadurch ausgelösten Großschadenslagen. Diese hätten erneut gezeigt, wie notwendig eine solche Versicherung sei.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Regelungsdefizit im Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, NJW 2023, 1494