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Teilsieg für Kardinal Woelki: Bild muss Artikel-Passagen streichen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Im Zu­sam­men­hang mit dem Miss­brauchs­skan­dal in der ka­tho­li­schen Kir­che durf­te die Bild-Zei­tung nicht schrei­ben, Kar­di­nal Wo­el­ki habe von den Vor­wür­fen gegen sei­nen Pfar­rer be­reits ge­wusst, als er ihn be­för­der­te. Das hat das OLG Köln be­stä­tigt.

Das OLG Köln hat der Bild-Zeitung bestimmte Aussagen über Kardinal Rainer Maria Woelki verboten. Bei den strittigen Passagen handele es sich nicht um eine Verdachtsberichterstattung, so das Gericht, sondern um eine unzulässige Tatsachenbehauptung, die die Zeitung nicht habe beweisen können. Damit werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kardinals verletzt (Urteil vom 13.06.2024 - 15 U 70/23).

Konkret ging es um die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Kardinal von Missbrauchsvorwürfen gegen einen – inzwischen beurlaubten – katholischen Pfarrer aus Düsseldorf gewusst habe. Der Kardinal hatte den Pfarrer noch 2017 befördert, die Bild-Zeitung hatte verbreitet, dass Woelki zu diesem Zeitpunkt bereits von den Vorwürfen Kenntnis gehabt habe. Das OLG bestätigt mit seiner Entscheidung das LG Köln, das Woelkis Unterlassungsklage stattgegeben hatte.

Nach Auffassung des Medienkonzerns Axel Springer zeige das Urteil, "dass die Kritik an der Amtsführung von Kardinal Woelki berechtigt war und ist", wie ein Sprecher mitteilte. Dass die Bild-Zeitung das Berufungsverfahren verloren habe, liege alleine daran, dass zivilrechtlich nicht der volle Nachweis habe erbracht werden können, dass Kardinal Woelki vor der Beförderungsentscheidung persönliche Kenntnis von der Missbrauchsakte des betreffenden Priesters gehabt habe.

Verfahren wegen Meineids ohne Auswirkungen

Inzwischen läuft auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki. Nach seiner Zeugenaussage vor dem LG hatte die Kölner Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Meineids aufgenommen. Für den Zivilprozess sei das aber irrelevant, betonte das OLG. Selbst wenn Woelki in einzelnen Punkten ein Meineid nachgewiesen werden könnte, lasse dies nicht automatisch darauf schließen, dass er auch in Bezug auf den Zeitpunkt der Kenntnis der Akte falsche Angaben gemacht habe.

Woelkis Anwalt Carsten Brennecke äußerte sich zufrieden mit der OLG-Entscheidung. Sie markiere einen wichtigen Zwischenschritt in Woelkis Kampf gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung. Mit dem Urteil werde Woelkis Aussage als glaubwürdig bestätigt. Gerichte hatten der Bild-Zeitung bereits früher bestimmte Aussagen über den Kardinal verboten. Gegen die Entscheidung ist Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich (Urteil vom 13.6.2024 - 15 U 70/23).

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