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Lehrerin verliert Verbeamtung nach Tätigkeit für rechtsextreme Zeitschrift

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Wegen Ver­bin­dun­gen zu rechts­ex­tre­men Krei­sen bleibt eine Lehr­amts­re­fe­ren­da­rin nicht Be­am­tin auf Wi­der­ruf. Das VG Frank­furt (Oder) hat den Wi­der­ruf der Er­nen­nung be­stä­tigt, nach­dem be­kannt ge­wor­den war, dass die Frau als Mo­de­ra­to­rin für den Nach­rich­ten­ka­nal des "Com­pact"-Ma­ga­zins fun­giert hatte.

Das Medienunternehmen "Compact" wird vom Verfassungsschutz seit 2021 als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das VG sieht es daher als erwiesen an, dass die Lehramtskandidatin nicht die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet. Die angehende Lehrerin kann gegen den Beschluss vom 06.06.2024 (Az.: VG 2 L 78/24) noch Beschwerde einlegen.

Das Bildungsministerium hatte der angehenden Lehrerin im vergangenen Jahr das Führen der Dienstgeschäfte untersagt und einen Bescheid zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zugestellt. Ursache war unter anderem ein Bericht des "Tagesspiegels", wonach an einer Schule eine Referendarin mit Verbindungen in die rechtsextreme Szene tätig ist (Beschluss vom 6.6.2024 - 2 L 78/24).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

OVG Berlin-Brandenburg, Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Likes rechtsextremer Posts, MMR 2023, 796

VG Bayreuth, Entlassung eines Beamten auf Widerruf, Berechtigte Zweifel an persönlicher (charakterlicher) Eignung, Anschein einer rechten Gesinnung, BeckRS 2020, 41359


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