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Kein Stopp für deutsche Waffenlieferungen an Israel

Redaktion beck-aktuell (dpa)
An­trag­stel­ler­stel­ler aus Pa­läs­ti­na sind mit dem Ver­such ge­schei­tert, deut­sche Waf­fen­lie­fe­run­gen an Is­ra­el im Eil­ver­fah­ren zu stop­pen. Ob Deutsch­land mit den Lie­fe­run­gen gegen Völ­ker­recht ver­sto­ße, lasse sich nicht pro­gnos­ti­zie­ren, so das VG Ber­lin.

Die Anträge mehrerer Palästinenserinnen und Palästinenser machten geltend, es bestehe die konkrete Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch künftige Genehmigungen von Waffenlieferungen an Israel gegen Völkerrecht verstoßen werde. Dies sei nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) verboten. Wegen des hohen Wertes von Leib und Leben sei es ihnen nicht zumutbar, Genehmigungen zur Ausfuhr von Kriegswaffen abzuwarten, die allenfalls nachträglich angefochten werden könnten.

Das VG Berlin wies die Anträge jedoch zurück. Sie seien auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gerichtet und deshalb unzulässig, weil sich derzeit nicht absehen lasse, welche Entscheidungen der Bundesregierung künftig bevorstünden und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen würden (Beschlüsse vom 10.06.24, VG 4 L 44/24, VG 4 L 119/24 und VG 4 L 148/24). Dies gelte auch dann, wenn eine Verletzung von höchsten Rechtsgütern wie Leib und Leben geltend gemacht werde.

VG: Entscheidungen der Bundesregierung nicht absehbar

Weiterhin argumentierte das Gericht, es lasse sich nicht vorhersagen, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen erteilen werde. Die Anträge würden den mit Handlungsalternativen verbundenen Entscheidungsspielraum der Bundesregierung verkennen.

Auch hätten die Antragstellerinnen und Antragssteller nicht überzeugend dargelegt, dass überhaupt Entscheidungen über Waffenexporte nach Israel konkret anstünden und die Bundesregierung dabei die Gesetze missachten werde. So habe die Regierung auch die Möglichkeit, Waffenexporte zu verbieten, Nebenbestimmungen zu verhängen oder sich Zusicherungen zu Verwendungsbeschränkungen der Waffen von den möglichen Empfängerländern einzuholen. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt werden (Beschluss vom 10.5.2024 - 14 L 509/23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Sind Deutschlands Waffen Beihilfe zu einem Völkermord Israels?, FD-StrafR 2024, 808802


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