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Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen Asylverfahren beschleunigen

Redaktion beck-aktuell
Nach den Plä­nen von Nie­der­sach­sen und Meck­len­burg-Vor­pom­mern sol­len Asyl­ver­fah­ren künf­tig ef­fi­zi­en­ter wer­den. Einen ge­mein­sa­men Be­schluss­vor­schlag dazu wol­len die Län­der auf der Früh­jahrs­kon­fe­renz der Jus­tiz­mi­nis­te­rin­nen und Jus­tiz­mi­nis­ter ein­brin­gen, die nächs­te Woche in Han­no­ver statt­fin­det.

Danach soll § 76 AsylG dahingehend geändert werden, dass auch in Hauptsacheverfahren originär der Einzelrichter zuständig ist und die Sache nicht – wie bisher – zunächst durch die Kammer per Beschluss auf den Einzelrichter übertragen werden muss. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei komplexen Verfahren eine Übertragung auf die Kammer zu ermöglichen.

Außerdem soll die bisherige in § 6 Abs. 1 Satz 2 VwGO normierte einjährige Frist für Proberichter, innerhalb der sie nicht als Einzelrichter tätig sein dürfen, an die Regelung des AsylG angeglichen werden. Hiernach ist eine Einzelrichtertätigkeit bereits nach sechs Monaten zulässig.

Nach dem Beschlussvorschlag sollen zudem Verweisungsbeschlüsse wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht mehr durch die Kammern erfolgen müssen, sondern durch den Einzelrichter möglich sein. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Geltungsdauer des § 176 VwGO über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert und dabei der Anwendungsbereich für Proberichterinnen und Proberichter eingeschränkt werden könnte.

"In Zeiten steigender Asylverfahren und zunehmender Belastung vieler Akteurinnen und Akteure, insbesondere auch der Städte und Gemeinden, müssen wir als Rechtsstaat dafür Sorge tragen, dass diese Verfahren zügig über die Bühne gehen", sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), die dieses Jahr Vorsitzende der Justizministerkonferenz ist. Auch ihre Minister-Kollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt (Linke), sieht Handlungsbedarf: "Wir als Mecklenburg-Vorpommern wollen alles unternehmen, um Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Gewissheit über ihren Status zu geben". Die Beschleunigung der Verfahren gehe hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, betonte sie.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Vasel/Heck, KI-basierte Assistenzsysteme im Asylverfahren und ihre Verfassungskonformität, NVwZ 2024, 540

 

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