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Neue Grundsicherung: SPD und Grüne lehnen Reformvorschlag der CDU ab

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Ein neuer Vor­stoß der CDU, das Bür­ger­geld in der jet­zi­gen Form wie­der ab­zu­schaf­fen, stößt bei SPD und Grü­nen auf hef­ti­gen Wi­der­stand. SPD-Par­tei­chef Lars Kling­beil sagte, man müsse an­de­re De­bat­ten füh­ren als An­grif­fe auf den So­zi­al­staat. Grü­nen-Frak­ti­ons­che­fin Brit­ta Haßel­mann wirft der CDU Po­pu­lis­mus vor.

"Die Höhe des Bürgergeldes ist durch einen Verfassungsgerichtsbeschluss festgelegt. Das ist jetzt umgesetzt worden, übrigens mit Zustimmung der Union", so Klingbeil. Haßelmann hält der CDU vor, aus ihren Reihen kämen seit Jahren pauschal abwertende Äußerungen über Menschen, die früher Sozialhilfe, Grundsicherung oder heute Bürgergeld beziehen. Das sei "Populismus auf Kosten der Betroffenen".

Die CDU will das Unterstützungssystem des Bürgergeldes grundlegend ändern. Der Name "Bürgergeld" führe in die Irre und sei Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens, heißt es in einer Beschlussvorlage für eine Sitzung des Bundesvorstands am Montag. "Dieses Konzept lehnen wir klar ab." Die CDU wolle das Bürgergeld in "Neue Grundsicherung" umbenennen und "in der jetzigen Form abschaffen".

Das Bürgergeld hatte nach einer Reform der Ampel-Koalition Anfang 2023 das System von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) abgelöst. Es soll Menschen den Lebensunterhalt sichern, die arbeiten können, deren Einkommen aber nicht zum Leben reicht. Betroffenen soll mit Beratung, Aus- und Weiterbildung geholfen werden, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

SPD will Schuldenregeln lockern

Klingbeil warf CDU und CSU vor, wirtschaftliche Stabilität und soziale Absicherung gegeneinander auszuspielen. Die Antworten der Union für einen starken Wirtschaftsstandort seien etwa auch niedrigere Renten und ein höheres Renteneintrittsalter. Für die SPD hingegen gehörten soziale Sicherung und wirtschaftliche Stärke zusammen.

Der SPD-Bundesvorstand beschloss am Samstag bei einer Klausur in Berlin ein Papier mit dem Titel "Eine starke Wirtschaft für alle". Darin wirft die SPD der Union vor, die wirtschaftlichen Herausforderungen für ein Comeback ihrer Politik der 90er Jahre nutzen zu wollen, etwa mit niedrigeren Unternehmenssteuern und weniger Sozialleistungen. Das sei der falsche Weg. Die SPD bekräftigt in dem Papier unter anderem, eine Reform der Schuldenregeln anzustreben. "Starre Begrenzungen der Kreditaufnahmen von Bund und Ländern lehnen wir ab, sie verhindern Investitionen und beeinträchtigen die Handlungsfähigkeit des Staates", heißt es mit Blick auf die Schuldenbremse.

Der Bundestag hatte das Bürgergeld im November 2022 beschlossen. Der Bundesrat hatte kurz darauf – nach Tätigwerden des Vermittlungsausschusses – ebenfalls grünes Licht gegeben.

CDU: Totalverweigerung führt zu Ende der Bedüftigkeit

Konkret will sich die CDU mit ihrem Reformvorschlag unter anderem dafür stark machen, Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchzusetzen. "Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab (Totalverweigerer), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist", heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ein Anspruch auf Grundsicherung solle dann nicht mehr bestehen. Dabei solle sichergestellt werden, dass Kinder und Partner nicht unter dem Verhalten solcher Totalverweigerer leiden.

Ziel müsse die Vermittlung in Arbeit sein, fordert die CDU laut der Beschlussvorlage. Der Fokus der Jobcenter solle daher wieder stärker auf eine "intensive und qualifizierende Unterstützung von Hilfeempfängern" gelegt werden. Wer zu Terminen ohne sachlichen Grund mehr als einmal nicht erscheine, solle zunächst keine Leistungen bekommen - das einbehaltene Geld solle erst ausgezahlt werden, wenn der Gesprächsfaden wieder aufgenommen wird. Gibt es nach drei Monaten keinen Kontakt mehr zum Jobcenter, solle davon ausgegangen werden, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliege.

Wer Vermögen habe, dürfe die Solidarität der Steuerzahlergemeinschaft nicht in Anspruch nehmen, heißt es in dem Entwurf. Daher solle die Karenzzeit von zwölf Monaten abgeschafft und ab dem ersten Tag in der Grundsicherung eine Vermögensprüfung vorgenommen werden. Die Grenzen von Schonvermögen sollten gesenkt und das Schonvermögen von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig gemacht werden.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Faktencheck zum Bürgergeld, NJW-Spezial 2024, 84

Kellner, SGB II. Bürgergeld‚ Grundsicherung für Arbeitsuchende, NJ 2024, 48

Höhere Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld beschlossen, FD-SozVR 2023, 460345

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