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EU-Parlament beschließt Medienfreiheitsgesetz

EU-Parlament
Jour­na­lis­ten und Me­di­en­häu­ser in der EU sol­len künf­tig bes­ser vor po­li­ti­scher und wirt­schaft­li­cher Ein­fluss­nah­me ge­schützt wer­den. Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment hat dafür am Mitt­woch das Me­di­en­frei­heits­ge­setz be­schlos­sen.

Nach dem Gesetz, das mit 464 zu 92 Stimmen bei 65 Enthaltungen angenommen wurde, dürfen Behörden Journalistinnen und Journalisten nicht dazu drängen, ihre Quellen offenzulegen – weder durch Sanktionen noch durch Durchsuchungen von Büros oder das Installieren von Überwachungssoftware auf elektronischen Geräten.

Hohe Hürden gibt es laut Mitteilung des Parlaments auch beim Einsatz von Spähsoftware. Voraussetzung sei die vorherige Genehmigung durch eine Justizbehörde, die wegen schwerer Straftaten ermittele. Selbst in diesen Fällen hätten die Zielpersonen das Recht, nach dem Ende der Überwachung informiert zu werden und gerichtlich dagegen vorzugehen.

Eigentumsverhältnisse sollen offengelegt werden

Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Führungskräfte und Mitglieder von Leitungsgremien von öffentlich-rechtlichen Medienhäusern in transparenten Verfahren und für einen angemessenen Zeitraum ausgewählt werden müssen, um einen Missbrauch für politische Zwecke auszuschließen. Eine Entlassung vor Vertragsende soll daher nur möglich sein, wenn die fachlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

Transparenz ist ein zentraler Punkt im neuen Gesetz. So soll zum einen "(d)ie Finanzierung öffentlicher Medien (...) auf transparente und objektive Weise erfolgen und langfristig tragbar sowie vorhersehbar sein", wie es in der Mitteilung des Parlaments heißt. Zum anderen müssen alle Medienhäuser künftig in einer nationalen Datenbank Informationen darüber veröffentlichen, wem sie gehören und ob sie direkt oder indirekt im Eigentum des Staates stehen. Dies gilt für kleine wie für große Unternehmen.

Um die Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss weiter zu fördern, müssen sie außerdem über ihre Einnahmen aus staatlicher Werbung und über staatliche Finanzierung Auskunft geben, auch über Gelder aus Drittstaaten. Eine Vergabe öffentliche Gelder an Medien oder Online-Plattformen darf nur auf der Grundlage öffentlicher, verhältnismäßiger und diskriminierungsfreier Kriterien geschehen. Um staatliche Werbung in den Medien öffentlicher Kontrolle zugänglich zu machen, soll das staatliche Ausgabevolumen für Werbung – darunter der jährliche Gesamtbetrag und der Betrag pro Medienunternehmen – veröffentlicht werden.

Neues EU-Gremium zur Streitbeilegung

Das neue Gesetz sieht außerdem einen Mechanismus vor, der auf Online-Plattformen wie Facebook, X (vormals Twitter) oder Instagram unabhängige Medieninhalte vor willkürlichen Löschungen absichern soll. So müssen die Plattformen selbst zwischen unabhängigen Medien und nicht unabhängigen Quellen unterscheiden und die Anbieter benachrichtigen, wenn sie beabsichtigen, ihre Inhalte zu löschen oder einzuschränken. Sodann haben die Medien 24 Stunden Zeit, um zu reagieren. Erst danach ist es der Plattform erlaubt, die Inhalte zu löschen oder einzuschränken.

Wenn sie eine Löschung für rechtswidrig halten, haben Medien die Möglichkeit, sich an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wenden und eine Stellungnahme des Europäischen Gremiums für Mediendienste zu beantragen. Das neue EU-Gremium wird ebenfalls durch das Medienfreiheitsgesetz errichtet und besteht aus den Medienaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Schultz: Errichtung einer Europäischen Medienbehörde, EuZW 2024, 53

EU-Medienfreiheitsgesetz: DJV fordert Nachbesserung bei Medienprivileg, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.07.2023, becklink 2027804

Kraetzig, Europäische Medienregulierung – Freiheit durch Aufsicht?, NJW 2023, 1485

Ory, Medienfreiheit – Der Entwurf eines European Media Freedom Act, ZRP 2023, 26 EU-Parlament, CULT-Ausschuss veröffentlicht Berichtsentwurf zum EMFA, MMR-Aktuell 2023, 457232

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