Ab Juni soll offengelegt werden, wer wie Einfluss auf Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Regierung genommen hat. Nicht zuletzt für Juristinnen und Juristen ist die Umsetzung eines zweiten Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag wichtig: Gesetzesänderungen sollen per Synopse dokumentiert werden.
Eine entsprechende Änderung hat das Bundeskabinett beschlossen. Die vorgesehene Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) sieht außerdem eine Synopsenpflicht vor. "Wenn Gesetze geändert werden, erkennen häufig selbst Expertinnen und Experten nicht gleich, was neu ist und was bleibt. Deshalb gibt es künftig ein übersichtliches Hilfsmittel, das die vorgeschlagenen Änderungen auf einen Blick erkennbar und damit für alle verständlicher macht", erläutert Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Mit der Änderung setzt die Regierung zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Beide Regelungen ergänzten die Erweiterung des Lobbyregistergesetzes, die Anfang März in Kraft getreten ist.
Aus der Datenbank beck-online
Austermann, Neues vom Lobbyregister – Das erste Änderungsgesetz und seine Folgen, GewArch 2024, 90