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CSU prüft Klage gegen Gesetz zu Cannabis-Legalisierung

Redaktion beck-aktuell
Die CSU prüft eine Klage gegen die ge­setz­li­che Grund­la­ge zur ge­plan­ten Teil­le­ga­li­sie­rung von Can­na­bis. "Wir von­sei­ten des Frei­staats Bay­ern, wir wer­den uns an allem be­tei­li­gen, was die­ses Ge­setz außer Kraft oder ver­zö­gert oder spä­ter oder an­ders in Szene set­zen lässt", sagte Par­tei­chef Mar­kus Söder am 26.02.2024 in Mün­chen.

"Dieses Gesetz ist nicht nur ein Schaden für junge Menschen, ist nicht nur eine Gefährdung der Sicherheit für junge Leute und der Gesundheit, sondern das Gesetz ist schlichtweg nicht umsetzbar", betonte der bayerische Ministerpräsident. Viele wichtige Fragen seien ungeklärt – etwa wer kontrolliere, ob die Zonen um Schulen und
Kindergärten, in denen der Konsum nicht gestattet sei, eingehalten würden. Zweifelhaft sei auch, wie mit den vielen laufenden Rechtsverfahren umzugehen sei. "Sollen die einfach gestrichen werden?"

Auf Nachfrage erklärte Söder, nun werde unter anderem geprüft, ob das Gesetz wegen seiner Auswirkungen auf die Länder nicht auch im Bundesrat zustimmungspflichtig sei. Auch müsse geklärt werden, ob sich durch das Gesetz keine ungelösten Sicherheitsfragen ergeben. Söder räumte aber ein, dass diese Prüfung sehr schwierig sei und daher sorgfältig abgewogen werden müsse, ob es eine Klage geben könne.

Ungeachtet aller Rechtsfragen kündigte Söder an, dass Bayern weiter kein gutes Pflaster für Cannabis-Freunde sein werde: "Wer mit dem Thema Cannabis glücklicher werden will, der ist woanders besser aufgehoben als in Bayern. Das werden wir garantieren." Bayern werde das Gesetz "extremst restriktiv anwenden." Die Union hatte bereits im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses an die Ampel-Ko­ali­tio­nä­re appelliert, ­ge­gen das Gesetz zu vo­tie­ren – jedoch ohne Erfolg. Der Bundestag stimmte für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis.

Nun richten sich die Blicke auf die letzte Hürde im Bundesrat. Möglicherweise schicken die Länder das Gesetz bei der Sitzung am 22. März in den Vermittlungsausschuss. Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Ländern Einwände dagegen laut geworden, dass die Legalisierung und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen.

 

Aus der Datenbank beck-online

Maehl, Das geplante Cannabisgesetz im Lichte des Arbeitsschutzes, ARP 2024, 34

Reinhardt, Drogenpolitik bitte nachhaltig und verantwortungsbewusst, DRiZ 2024, 25

Gutachter sehen Grenzen bei Cannabis-Legalisierung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.07.2023, becklink 2027866

Cannabis-Freigabe: Ministerium sieht Milliarden-Einsparung in Justiz, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.07.2023, becklink 2027633

Überarbeitete Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung vorgestellt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.04.2023, becklink 2026737

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