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"Bewaffnet und in Uniform": Polizist klaut 180 Kilo Käse

VG Trier
Da half es dem Be­am­ten auch nicht, dass er einen Teil der Beute an seine Dienst­stel­le ver­füt­tert hatte: Das VG Trier ent­fern­te den Strei­fen­po­li­zis­ten, der nach einem Un­fall Mas­sen von Käse in einen Po­li­zei­bus ge­la­den hatte, aus dem Be­am­ten­ver­hält­nis.

Respekt vor der Obrigkeit im 21. Jahrhundert: Als ein Polizeibeamter in Uniform und mit Dienstwaffe nach dem Unfall eines Lkw verlangte, aus der verunfallten Ladung neun Packungen Käse à 20 kg (Neupreis insgesamt: 554 Euro) herauszugeben, ging der Mitarbeiter einer Bergungsfirma davon aus, dass alles seine Ordnung hatte. Er stellte also keine Fragen – es war ja ein Polizist – und gab dem Beamten die Ware, die noch makellos im beschädigten Container gelegen hatte.

Zusammen mit einer Kollegin verlud der Streifenpolizist die Pakete dann in einen Einsatzbus und deckte sie mit Jacken ab. 40 kg tauchten später im Sozialraum der Polizeiautobahnstation auf, in der der Beamte tätig war. Eine Schüssel mit dem in Würfel geschnittenen Käse erklärte er seinem Vorgesetzten damit, dass der "Havariekommissar" (Gutachter der Versicherung) die Ware freigegeben habe. Sie habe auf der Straße gelegen und man habe sie nur mitgenommen, da es sich "quasi um Müll gehandelt habe" – vor dem Servieren hätte man aber alle schadhaften Stellen herausgeschnitten. Tatsächlich wurde der Käse aus dem Container später sogar noch zum Restwert verkauft.

Wer in Uniform stiehlt

In zweiter Instanz vor den Strafgerichten kam der Polizist glimpflich davon, das LG Frankenthal sprach ihn zunächst frei. Doch das OLG Zweibrücken glaubte ihm angesichts seines fantasievollen Umgangs mit den Tatsachen nicht, dass er tatsächlich von einer Eigentumsaufgabe ausgegangen war. Nachdem die Revisionsinstanz den Freispruch aufgehoben hatte, erhielt der Beamte vom LG auch in der neuen Berufungsverhandlung eine milde Strafe für einen minder schweren Fall des Diebstahls mit Waffen: eine Verwarnung mit Strafvorbehalt für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Zum Vergleich: Für den Ladendiebstahl einer Creme im Wert von acht Euro war laut einer Entscheidung des OVG Koblenz von 2006 gegen einen Polizisten eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung verhängt worden.

Das VG Trier aber, zuständig für das Disziplinarverfahren, nahm die Sache nicht auf die leichte Schulter. Mit dem jetzt veröffentlichten Urteil entfernte es den Polizisten aus dem Dienst (Urteil vom 18.01.2024 – 3 K 1752/23.TR). Bereits der "während der Dienstzeit in Uniform begangene Diebstahl mit Waffen" erfordere die "Verhängung der Höchstmaßnahme". Einem Polizisten, so die Trierer Richterinnen und Richter, der in Uniform stiehlt, glaube man nicht, dass er sich ansonsten an Recht und Gesetz gebunden fühle.

Bei Gericht kam auch nicht gut an, dass der Polizeibeamte das Vertrauen in die Polizei ausgenutzt hatte, um den Käse von dem Mitarbeiter der Bergungsfirma zu erhalten. Die Lügen gegenüber den Vorgesetzten über die Herkunft des Käses kamen hinzu. Und: Selbst wenn der Käse teilweise als Geschenk für die Kollegen gedacht gewesen sei – auch die Drittzueignung sei strafbar (Urteil vom 18.01.2024 - 3 K 1752/23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

BVerwG, Diszplinarrechtliche Beurteilung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornografischer Schriften bei Polizeibeamten, NVwZ 2015, 1680

VG Schleswig, Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst während der Covid-19-Pandemie, NVwZ-RR 2022, 50

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