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Nach Angriff auf jüdischen Studenten: Berlin verschärft Hochschulgesetz

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Als Kon­se­quenz aus einem An­griff auf einen jü­di­schen Stu­den­ten der Frei­en Uni­ver­si­tät will der Ber­li­ner Senat das Hoch­schul­ge­setz ver­schär­fen. Die erst 2021 ab­ge­schaff­te Mög­lich­keit zur Ex­ma­tri­ku­la­ti­on von Stu­den­ten soll wie­der ein­ge­führt wer­den. Das teil­te Se­nats­spre­che­rin Chris­ti­ne Rich­ter am Diens­tag mit.

Berlin ist den Angaben zufolge das einzige Bundesland ohne Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten. Rot-Rot-Grün hatte eine solche Sanktionierung 2021 abgeschafft. Das geltende Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor.

Der jüdische FU-Student Lahav Shapira war vor gut einer Woche mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein propalästinensischer Kommilitone soll ihn auf einer Straße in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus.

Der Fall wühlte die Stadt nach Bekanntwerden sehr auf und setzte auch die Leitung der FU unter Druck. Inzwischen belegte die FU den mutmaßlichen Angreifer für zunächst drei Monate mit einem Hausverbot.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Knopp, Die Novelle des Hochschulgesetzes in Brandenburg – Kein Vorbild für andere Bundesländer, NVwZ 2023, 728

Eisenreich/Kubicki, Antisemitismus – Strafrecht verschärfen?, DRiZ 2023, 426

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