Als Konsequenz aus einem Angriff auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität will der Berliner Senat das Hochschulgesetz verschärfen. Die erst 2021 abgeschaffte Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten soll wieder eingeführt werden. Das teilte Senatssprecherin Christine Richter am Dienstag mit.
Berlin ist den Angaben zufolge das einzige Bundesland ohne Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten. Rot-Rot-Grün hatte eine solche Sanktionierung 2021 abgeschafft. Das geltende Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor.
Der jüdische FU-Student Lahav Shapira war vor gut einer Woche mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein propalästinensischer Kommilitone soll ihn auf einer Straße in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus.
Der Fall wühlte die Stadt nach Bekanntwerden sehr auf und setzte auch die Leitung der FU unter Druck. Inzwischen belegte die FU den mutmaßlichen Angreifer für zunächst drei Monate mit einem Hausverbot.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Knopp, Die Novelle des Hochschulgesetzes in Brandenburg – Kein Vorbild für andere Bundesländer, NVwZ 2023, 728
Eisenreich/Kubicki, Antisemitismus – Strafrecht verschärfen?, DRiZ 2023, 426