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BVerfG schützen: Länder arbeiten an Gesetzentwurf

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Un­ab­hän­gig­keit des BVerfG soll mit einer Grund­ge­setz­än­de­rung bes­ser vor Ver­fas­sungs­fein­den ge­schützt wer­den. Wäh­rend im Bund noch über ent­spre­chen­de Maß­nah­men dis­ku­tiert wird, ar­bei­ten die Län­der be­reits an einem kon­kre­ten Ge­setz­ent­wurf.

Dies gab die Vorsitzende der Justizministerkonferenz (JuMiKo) 2024, Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), in einer gemeinsamen Erklärung mit den beiden Koordinatoren Anna Gallina (Grüne) und Georg Eisenreich (CSU) bekannt. Demnach habe Nordrhein-Westfalen für den Gesetzentwurf bereits Vorarbeiten geleistet. Außerdem stehe man im Austausch mit einer ehemaligen Richterin und einem ehemaligen Richter am BVerfG. Dabei dürfte es sich um Gabriele Britz und Michael Eichberger handeln, die im Januar in der FAZ mehrere Vorschläge gemacht hatten, um das BVerfG widerstandsfähiger zu machen. 

Die JuMiKo hatte bereits Ende 2023 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich offenbar mit vielen der derzeit kursierenden Vorschläge befasst: Es gehe darum, im GG für die Wahl der Verfassungsrichterinnen und -richter eine doppeltqualifizierte Mehrheit festzuschreiben, heißt es in der Mitteilung. Die zwölfjährige Amtszeit und das Verbot der Wiederwahl der BVerfG-Mitglieder könnten ins Grundgesetz aufgenommen werden. Gegenstand der Beratung sind laut der Mitteilung aber auch verfassungsrechtliche Regelungen zur Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des nachfolgenden Mitglieds sowie zur Ersatzbestimmung von BVerfG-Mitgliedern bei Wahlblockaden. Die Arbeitsgruppe berate auch darüber, eine Regelung ins GG aufzunehmen, wonach das BVerfGG nur geändert werden dürfte, wenn der Bundesrat zustimmt. Thema sei außerdem, die Bindungswirkung von BVerfG-Entscheidungen im GG zu verankern.

Neben der verfassungsrechtlichen Absicherung von Wahl, Stellung und Verfahren müsse man auch Vorkehrungen gegen Blockaden bedenken, sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina, Koordinatorin der von Grünen, SPD, Linken und FDP geführten Justizressorts. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, Koordinator der von CDU und CSU geführten Justizressorts, warnte: "Fast 75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes erleben wir derzeit Entwicklungen, die eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen." In vielen Demokratien, in denen autoritäre und extreme Parteien Einfluss gewinnen, seien die Verfassungsgerichte und die gesamte Justiz eines der ersten Ziele. Es sei an der Zeit, "effektive Schutzmechanismen zur Sicherung der Unabhängigkeit des BVerfG im Grundgesetz zu verankern."

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßte noch am Donnerstag die vorgestellten Pläne der Länder für eine resiliente Verfassungsgerichtsbarkeit. "Zivilgesellschaft und demokratische Parteien müssen und werden hier alle an einem Strang ziehen", betonte DAV-Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein. "Die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in Bund und Ländern eignet sich nicht für partei- und tagespolitische Auseinandersetzungen." 

Die Diskussion um mehr "Resilienz" für das BVerfG nimmt seit dem vergangenen Wochenende rasant an Fahrt auf. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung sprachen sich dafür aus, auch die Union zeigte sich offen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) teilte am Mittwoch mit, es würden bereits Gespräche geführt. 

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Gärditz, NJW-aktuell 22/2019, 12 f.

Steinbeis, APuZ 16–17/2009, 4 ff.

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