Eine neue Studie schildert die Rolle des BSG für die Auslegung von Gesetzen, seinen Einfluss auf Politik und Wissenschaft und das Handeln der Richter zwischen NS-Belastung und demokratischer Neuorientierung. Am Montag wurde die Untersuchung im Konferenzzentrum des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgestellt.
Die im Verlag C. H. Beck veröffentlichte Studie "Das Bundessozialgericht und die Formierung des westdeutschen Sozialstaats", verfasst von den Historikern Winfried Rudloff und Marc von Miquel, beschäftigt sich mit der Zeit von der Gründung des Gerichts 1954 bis in die 1970er Jahre.
"Die Meisten hier im Saal werden der Einschätzung der Studie zustimmen, die Rechtsprechung dieses obersten Sozialgerichts in Deutschland wirke als Störmelder für Lebenssachverhalte, deren sozialrechtliche Befriedung Schwierigkeiten bereitete und deren unbefriedigende Regelung im Sozialrecht neue Antworten herausforderte", so Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, in einem Grußwort.
Rudloff und von Miquel warfen in ihrer Präsentation Schlaglichter sowohl auf einige Biographien von Richterinnen und Richtern des BSG der ersten Generation einschließlich ihrer Verstrickung in das NS-Regime als auch auf Rechtsprechungslinien insbesondere zum Recht der Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie auf den Einfluss einzelner Bundesrichter auf die Gestaltung der Sozialpolitik in der Nachkriegszeit.
BSG-Präsident Rainer Schlegel würdigte die Aufarbeitung der frühen Geschichte des Gerichts. In seinem Schlusswort warb er für ein Folgeprojekt. "Die Leitlinien der Rechtsprechung des BSG im Zusammenhang mit der Rentenüberleitung nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung und die Rolle der Rechtsprechung des BSG vor dem Hintergrund höchst unterschiedlicher Rentensysteme in der DDR und der Bundesrepublik scheinen einer genaueren Betrachtung wert", so Schlegel.