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Bundesregierung will Postrecht modernisieren

Bundesregierung
Die Bun­des­re­gie­rung hat einen Ge­setz­ent­wurf zur Mo­der­ni­sie­rung des Post­rechts vor­ge­legt. Mit der Re­form soll in Zei­ten rück­läu­fi­ger Brief­men­gen die Grund­ver­sor­gung unter ver­bes­ser­ten Ar­beits­be­din­gun­gen si­cher­ge­stellt wer­den.

Geplant ist eine stabile Finanzierung, um den postalischen "Universaldienst" an sechs Tagen in der Woche bei erschwinglichen Briefpreisen aufrechtzuerhalten. Allerdings sollen die Brieflaufzeiten verlängert werden: Aktuell müssen Briefe in der Grundversorgung mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 80% am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen und zu 95% am zweiten Werktag. Künftig müssen Standardbriefsendungen zu 95% am dritten Werktag und zu 99% am vierten Werktag den Empfänger erreichen.

Das Gesetz soll – wie von der Monopolkommission gefordert – den Wettbewerb insbesondere im Onlinehandel bei kleinformatigen Warensendungen stärken. Wettbewerber in der Paketbranche erhalten künftig einen besseren Zugang zum Markt, wenn sie die Regelungen zu fairen Arbeitsbedingungen einhalten. Als Kontrollinstanz ist eine Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur vorgesehen.

Außerdem rückt das neue Postgesetz die Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. So sollen Nutzerinnen und Nutzern beispielsweise durch ein Umweltzeichen nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausgasbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung ist.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Steuererleichterung für die Post? Konkurrenten fürchten um ihre Existenz, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.12.2023, becklink 2029244 

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