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EU will Sanktionsstrafrecht vereinheitlichen

BMWK
In der EU sol­len künf­tig ein­heit­li­che Stan­dards für die Be­stra­fung von Ver­stö­ßen gegen EU-Sank­tio­nen gel­ten. Dazu haben die Mit­glied­staa­ten eine Richt­li­nie auf den Weg ge­bracht. Für Un­ter­neh­men gibt es einen Ri­si­ko­leit­fa­den, der ihnen hel­fen soll, sich rechts­kon­form zu ver­hal­ten.

Handelsgeschäfte mit sanktionierten Staaten sind mit Verboten, Beschränkungen oder besonderen Genehmigungspflichten verbunden. Im Fokus steht dabei aktuell der Handel mit Russland. Die EU-Richtlinie "über strafrechtliche Sanktionen für den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union" ist nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums am 21.12.2023 von den Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter angenommen worden. Sie muss nun noch formell durch Rat und EU-Parlament gebilligt werden.

Die Richtlinie definiere erstmals detaillierte einheitliche Straftatbestände für Verstöße gegen die EU-Sanktionen. Sie setze Mindestanforderungen für den Strafrahmen und stelle die Verschleierung von Eigentum unter Strafe. Der Handel mit Rüstungsgütern und sanktionierten Dual-Use-Gütern könne als vorsätzlich oder grob fahrlässig eingestuft und entsprechend bestraft werden.

Für ihre Handelsgeschäfte mit Russland müssen die Unternehmen der EU in eigener Verantwortung beurteilen, ob das Geschäft den Sanktionen zuwiderläuft. Das kann ihre Handelsware betreffen oder auch die Geschäftspartner und Zwischenhändler. Dafür müssen die Verantwortlichen in den Unternehmen alle ihnen zur Verfügung stehenden Informationen ausschöpfen. Dabei helfen soll ihnen ein neues "Hinweispapier zur Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen", das einen Leitfaden enthält, das Risiko beurteilen zu können, fahrlässig gegen Sanktionen zu verstoßen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Teichmann, Geldwäscherisiken für Rechtsanwälte im Kontext internationaler Sanktionen, NZWiSt 2023, 441

Schäffer, Der Kampf des Sanktionsrechts gegen seine Umgehung, RIW 2023, 777

Schwendinger, Neuer Leitfaden zur Vermeidung von Umgehungen der EU-Russlandsanktionen, EuZW 2023, 1065

Schwendinger/Göcke, Die Russland-Sanktionen der EU, EuZW 2022, 499

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