Das Asylsystem der EU wird grundlegend reformiert. Hierauf einigten sich am Mittwoch das Europäische Parlament und der Rat der EU. Ziel ist es, die irreguläre Einwanderung einzudämmen und die Migration besser zu steuern. Vorausgegangen waren jahrelange Diskussionen.
"Heute ist ein wahrhaft historischer Tag, denn wir haben mit dem Migrations- und Asylpakt das vielleicht wichtigste Gesetzespaket dieser Legislaturperiode verabschiedet. Europa erhält nun einen soliden Rechtsrahmen, der in allen Mitgliedstaaten gleich ist", sagte die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola nach der Einigung. Nach Mitteilung des EU-Parlaments sind fünf separate EU-Verordnungen geplant.
Die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement sehe eine verpflichtende Solidarität für EU-Länder vor, die als von Migrationsdruck betroffen anerkannt sind. Andere Mitgliedsstaaten könnten wählen, ob sie Asylbewerber aufnehmen oder finanzielle Beiträge leisten. Festgelegt würden auch neue Kriterien, nach denen ein Mitgliedsstaat für die Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist (ehemalige Dublin-Regeln).
Wie mit einem plötzlichen Anstieg der Ankünfte umzugehen ist, lege die Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt fest. Ein festgelegter Mechanismus soll sicherstellen, dass besonders vom Zustrom betroffene Mitgliedstaaten unterstützt werden. Geregelt wird auch, wie zu verfahren ist, wenn Migranten instrumentalisiert, also von Drittstaaten oder feindlichen nichtstaatlichen Akteuren zur Destabilisierung der EU eingesetzt werden. Es soll vorübergehend von den normalen Asylverfahren abgewichen werden können.
Bis zu sieben Tage dauerndes Screening-Verfahren
Nach der neuen Screening-Verordnung sollen Personen, die die Voraussetzungen für die Einreise in die EU nicht erfüllen, einem Screening-Verfahren unterzogen werden. Dieses soll die Identifizierung, die Erfassung biometrischer Daten sowie Gesundheits- und Sicherheitskontrollen umfassen und bis zu sieben Tage dauern können.
Die Asylverfahrensverordnung führe ein einheitliches EU-weites Verfahren für die Gewährung und Aberkennung von internationalem Schutz ein, das die verschiedenen nationalen Verfahren ersetze. Die Bearbeitung von Asylanträgen soll nach der Neuregelung schneller erfolgen – bis zu sechs Monate für eine erste Entscheidung –, mit kürzeren Fristen für offensichtlich unbegründete oder unzulässige Anträge und an den EU-Grenzen.
Schließlich ziele die Reform des Eurodac-Systems darauf ab, die in der EU ankommenden Personen besser zu identifizieren, indem die Fingerabdrücke durch Gesichtsbilder ergänzt werden, auch bei Kindern ab sechs Jahren. Die Behörden sollen erfassen können, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt, gewalttätig oder unrechtmäßig bewaffnet ist. Die vorläufige Einigung muss von Parlament und Rat noch formell angenommen werden, bevor sie Gesetz werden kann.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Walter, Der Schengener Grenzkodex auf dem Prüfstand, NVwZ 2023, 563
Fritzsch, Die Europäische Union benötigt einen effektiven Außengrenzenschutz, ZAR 2023, 112
Kluth, Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen an der Grenze aus dem Blickwinkel der Rechtsprechung des EGMR und des Unionsrechts, ZAR 2023, 303