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In Deutschland bleiben Beschränkungen für Glyphosat bestehen

BMEL
In Deutsch­land soll die An­wen­dung von Gly­pho­sat be­schränkt blei­ben und Ver­stö­ße wei­ter­hin sank­tio­niert wer­den. Das Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hat eine ent­spre­chen­de Eil­ver­ord­nung auf den Weg ge­bracht. Diese soll mit Ab­lauf des 31. De­zem­ber 2023 in Kraft tre­ten und ein hal­bes Jahr gel­ten.

Die Eilverordnung sei erforderlich, weil die EU-Kommission Glyphosat für zehn weitere Jahre (bis zum 15.12.2033) genehmigt habe, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. In Deutschland sehe die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein vollständiges Verbot des Wirkstoffes ab 2024 vor – unter Wegfall der bisherigen Anwendungsbeschränkungen und Sanktionen. Die erneute EU-weite Glyphosatgenehmigung mache das nationale Verbot europarechtswidrig. Die Eilverordnung solle nun wenigstens dafür sorgen, dass die Anwendung des Mittels in Deutschland beschränkt bleibe. Für die Zeit nach den sechs Monaten will das Ministerium eine Änderung der Pflanzenschutzschutz-Anwendungsverordnung erarbeiten. 

"Moderner Pflanzenbau und ein fast 50 Jahre altes Totalherbizid passen einfach nicht zusammen", sagte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir (Grüne). Glyphosat schade "ohne Zweifel" der Artenvielfalt. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um weitere zehn Jahre hatte keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gefunden. Daraufhin hat die Europäische Kommission allein über die Wiedergenehmigung entschieden. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Deutschland stimmt erneuter Genehmigung von Glyphosat nicht zu, AgrB 2023, 344

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