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Hessen konzentriert asylgerichtliche Verfahren beim VG Gießen

HMDJ
Um asyl­ge­richt­li­che Ver­fah­ren zu be­schleu­ni­gen, wer­den in Hes­sen ab nächs­tem Jahr neue Ver­fah­ren, die si­che­re Her­kunfts­staa­ten oder sel­te­ne Her­kunfts­staa­ten be­tref­fen, beim VG Gie­ßen kon­zen­triert. Das hes­si­sche Ka­bi­nett hat dazu eine ent­spre­chen­de Ver­ord­nung be­schlos­sen.

Von der Konzentration nicht betroffen seien die Länder Afghanistan, Äthiopien, Eritrea, Irak, Iran, Pakistan, Russische Föderation, Somalia, Syrien und Türkei. Da das Fallaufkommen aus diesen Herkunftsstaaten hoch sei, bleibe es insoweit bei den bisherigen Zuständigkeiten. Ausgenommen seien auch die sogenannten Flughafenverfahren – das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. bleibe wegen der räumlichen Nähe zum Flughafen Frankfurt am Main weiterhin zuständig.

Laut Justizminister Roman Poseck (CDU) ist "gerade bei den Verfahren, die sichere Herkunftsstaaten betreffen, Schnelligkeit wichtig, da die Erfolgsaussichten des Asylantrages regelmäßig gering, die Rückführungsperspektiven dagegen zumeist günstig sind. Durch die Konzentration von Verfahren, die seltene Herkunftsstaaten betreffen, können aufwändige Einarbeitungen in länderspezifische Besonderheiten gebündelt und damit Synergieeffekte genutzt werden." 

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Heusch/Houben, Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren, NVwZ 2023, 7

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