Um asylgerichtliche Verfahren zu beschleunigen, werden in Hessen ab nächstem Jahr neue Verfahren, die sichere Herkunftsstaaten oder seltene Herkunftsstaaten betreffen, beim VG Gießen konzentriert. Das hessische Kabinett hat dazu eine entsprechende Verordnung beschlossen.
Von der Konzentration nicht betroffen seien die Länder Afghanistan, Äthiopien, Eritrea, Irak, Iran, Pakistan, Russische Föderation, Somalia, Syrien und Türkei. Da das Fallaufkommen aus diesen Herkunftsstaaten hoch sei, bleibe es insoweit bei den bisherigen Zuständigkeiten. Ausgenommen seien auch die sogenannten Flughafenverfahren – das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. bleibe wegen der räumlichen Nähe zum Flughafen Frankfurt am Main weiterhin zuständig.
Laut Justizminister Roman Poseck (CDU) ist "gerade bei den Verfahren, die sichere Herkunftsstaaten betreffen, Schnelligkeit wichtig, da die Erfolgsaussichten des Asylantrages regelmäßig gering, die Rückführungsperspektiven dagegen zumeist günstig sind. Durch die Konzentration von Verfahren, die seltene Herkunftsstaaten betreffen, können aufwändige Einarbeitungen in länderspezifische Besonderheiten gebündelt und damit Synergieeffekte genutzt werden."
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Aus der Datenbank beck-online
Heusch/Houben, Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren, NVwZ 2023, 7